
Die Leitlinie geht auf (nicht) medikamentöse Therapien und psychotherapeutische Verfahren ein. Besonders aktuell sind u. a. die Empfehlungen zur Dauer einer Migräneprophylaxe, zu Ditanen, Gepanten und monoklonalen Antikörpern.1
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Redaktion: Dr. Linda Fischer
Für die Therapie einer akuten Migräne bei Erwachsenen wurden als Ergänzung zu den etablierten Triptanen Substanzen aus den Substanzgruppen der Gepante (Rimegepant) und Ditane (Lasmiditan) zugelassen. Ditane erweitern die Möglichkeiten der Akuttherapie bei Patienten und Patientinnen mit hohem Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei denen Triptane kontraindiziert sind.
Das bereits zugelassene, aber in Deutschland noch nicht erhältliche Rimegepant, kann zur Therapie der akuten Migräneattacke bei Menschen eingesetzt werden, bei denen Triptane kontraindiziert sind. Rimegepant kann auch oral in der Migräneprophylaxe eingesetzt werden.
Lasmiditan und Rimegepant dürfen bei einem akuten Migräneanfall eingesetzt werden, wenn klassische Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure und nicht steroidale Antirheumatika oder Triptane nicht ausreichend wirken oder kontraindiziert sind.
Für die medikamentöse Migräneprophylaxe steht nun ein neuer vierter monoklonaler Antikörper (Eptinezumab) zur Verfügung, der einmal alle 12 Wochen i. v. appliziert wird. Neu als Möglichkeit zur Behandlung der akuten Migräne in die Leitlinie aufgenommen wurde die nicht invasive Neurostimulation, bei der eine externe transkutane Stimulation des Trigeminusnerven erfolgt.