
Neufassung der Covid-19-Leitlinie für Hausärzte
Es liegt eine aktualisierte Fassung der hausärztlichen Leitlinie zu Covid-19 der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vor, die mehr auf wissenschaftlicher Evidenz beruht als die vorangegangenen Versionen. 1,2
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Autorin: Maria Weiß
Änderungen haben sich vor allem bei den ambulanten Therapieempfehlungen ergeben. Zur Prophylaxe eines schweren Verlaufs bei infizierten Personen mit hohem Risiko kann danach inhalatives Budesonid, das Antidepressivum Fluvoxamin oder Bamlanivimab + Etesevimab (nicht Bamlanivimab als Monotherapie) angeboten werden – all diese Medikamente wären aber „off label“. Als weitere Therapieoption in der Frühphase der Erkrankung (oder als Postinfektionsprophylaxe bei fehlendem Impfschutz) kann bei hohem Risiko eine Antikörper-Therapie mit Casirivimab + Imdevimab (Ronapreve®) in Erwägung gezogen werden.
Nicht zur ambulanten Therapie bei Covid-19 sollten Vitamin D, Azithromycin, Ivermectin und ASS eingesetzt werden. Von einer routinemäßigen Thromboseprophylaxe bei ambulanten Covid-19-Patienten ohne erhöhtes Risiko wird ebenfalls abgeraten. Bei deutlich erhöhten D-Dimer-Werten (1,5 – 2-fach über dem Normwert) kann eine Heparinisierung erwogen werden, es sei denn, die Patienten erhalten ohnehin schon orale Antikoagulanzien.
Weitere Änderungen finden Sie in der Langfassung der Leitlinie zu Covid-19 der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Sie hier einsehen können: