Leitlinie zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz veröffentlicht
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat eine neue S1-Leitlinie zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung ist bislang weltweit die einzige, die sich mit der Suizidassistenz im hausärztlichen Setting befasst.1,2
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Autor: Dr. med. Thomas Kron | Redaktion: Nathalie Haidlauf
Basisdaten
- Leitlinie: Der Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in hausärztlichen Praxen
- Stufenklassifikation: S1-Handlungsempfehlung
- AWMF-Register-Nr.: 053-063
- Stand: 31.05.2024; überarbeitet am 24.09.2024, gültig bis 31.05.2027
- Federführende Fachgesellschaften: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)
Patienten mit Suizidwunsch: ein realistisches Szenario
Der Wunsch nach ärztlich assistiertem Suizid kommt in der Praxis zwar nicht ständig, aber doch punktuell immer wieder vor. Hausärztinnen und Hausärzte sollten also auf dieses Szenario vorbereitet sein.
„Wie gehen wir Ärztinnen und Ärzte damit um, wenn ein Patient um Hilfe beim Suizid bittet? Hilfe bei der Selbsttötung entspricht in der Regel nicht dem ärztlichen Selbstverständnis. Umso wichtiger ist es, sich auf dieses Szenario vorzubereiten. Deshalb hat die DEGAM diese Leitlinie entwickelt, um den Hausärztinnen und Hausärzten evidenzbasierte Empfehlungen zur Auseinandersetzung mit dem Thema zur Verfügung zu stellen“, erklärt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM.
Kernbotschaften der Leitlinie
Die S1-Leitlinie informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, klärt Begrifflichkeiten, gibt Empfehlungen zur Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten und fasst Optionen zur Medikation unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes zusammen.
Darüber hinaus seien folgende drei Ebenen es zu berücksichtigen: Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit des Wunsches. Einwilligungsfähigkeit, Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit seien „rechtliche Begriffe, die die Fähigkeit eines Betroffenen beschreiben, in ärztliche Eingriffe, Untersuchungen und die Verabreichung von Medikamenten rechtswirksam einzuwilligen.1
Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann. Einwilligungsfähigkeit bezieht sich auf eine konkrete Entscheidung und setzt Einsichts- und Urteilsfähigkeit voraus." Die Wohlerwogenheit setze einen Prozess der Reflexion und Abwägung verschiedener Handlungsalternativen voraus. Ein weiteres Kriterium sei die Dauerhaftigkeit des Wunsches. Patienten sollten über einen Zeitraum frei ihren Wunsch nach Suizidassistenz benennen.
Zu beachten ist den Autoren zufolge auch, dass der Applikationsweg für Suizidmittel große Bedeutung hat. Bei der Abgrenzung der straffreien Suizidassistenz von der strafbaren Tötung auf Verlangen sei für die juristische Beurteilung der Tatherrschaft entscheidend, ob sich der Sterbewillige das Suizidmittel selbst zuführe oder dies durch den Assistenten geschehe. Im letzteren Fall setze sich der Suizidassistent der Gefahr einer Strafverfolgung wegen des Verstoßes gegen den § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) aus. Per os zu verabreichende Suizidmittel ermöglichten einem Suizidwilligen mit intakter Motorik und erhaltenem Schluckakt die eigenständige Einnahme. Dies sei bei intravenös zu applizierenden Substanzen schwieriger. Hier komme zum Beispiel das Narkotikum Thiopental in Betracht, dass nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliege.
Ziel der Leitlinie
„Die wichtigste Botschaft unserer Leitlinie ist, das Gespräch mit dem Patienten / der Patientin nicht abreißen zu lassen. Die Leitlinie ist keine Anleitung zur Suizidassistenz, sondern gibt Empfehlungen, wie der Dialog mit einem Menschen mit Sterbewunsch gelingen kann“, kommentiert Dr. Ilja Karl, niedergelassener Hausarzt und gleichzeitig federführend an der Leitlinie beteiligt. „Auch wenn ein Arzt / eine Ärztin die Assistenz nicht durchführen möchte, müssen wir alles tun, um im Gespräch zu bleiben. Das ist unsere Aufgabe in der hausärztlichen Praxis. Im Übrigen kann auch schon ein offenes und vertrauensvolles Gespräch immer wieder suizidpräventiv wirken.“
Dieser Beitrag erschien im Original auf Univadis.com

