Krank genug für eine AU? So entscheiden Ihre Kollegen
Wohl jede Ärztin und jeder Arzt kennt es: Eine Krankschreibung wird erbeten, obwohl aus ärztlicher Sicht Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Wie gelingt es in dieser Situation, sich richtig zu verhalten? Lesen Sie hier 5 hilfreiche Tipps aus Ihrem Kollegenkreis.
Lesedauer: ca. 6 Minuten

Dieser Beitrag basiert auf der Forumsdiskussion Wie gehen Sie mit dem Wunsch nach fragwürdigen AUs um?1
Der Wunsch nach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) stellt Ärztinnen und Ärzte vor ethische und rechtliche Herausforderungen. Einerseits möchten sie empathisch auf die Patientinnen und Patienten eingehen und die geäußerten Beschwerden ernst nehmen. Andererseits widerspricht es dem Berufsethos und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aus Gefälligkeit attestiert wird.
Auch wenn jeder Fall einzeln betrachtet werden sollte, so gibt es doch einige grundlegende Strategien und Leitsätze, die Ärztinnen und Ärzte im Alltag nutzen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Wir haben uns auf coliquio umgehört und 5 Tipps zur Vermeidung fragwürdiger Krankschreibungen gesammelt.
Tipp 1: Klare Grenzen ziehen
Viele Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Forumsdiskussion beteiligt haben, betonen die Wichtigkeit, von Anfang an klare Leitplanken für sich zu definieren. Ein coliquio-Mitglied, tätig in der Psychiatrie und Psychotherapie, bringt es auf den Punkt: „Es ist viel einfacher, gleich eine Grenze zu ziehen und kein Gefälligkeitsattest rauszuschreiben, als das Spielchen eine Weile mitzuspielen.“ Eine gut begründete Absage mag zwar Überwindung kosten, da sie dem Patientenwunsch entgegenläuft, sorgt jedoch langfristig dafür, dass überzogene Wünsche nach Krankschreibungen weniger werden.
Doch klare Grenzen erfordern eine klare Einschätzung, und die fällt nicht immer leicht, wie eine Kollegin aus der Gynäkologie, verdeutlicht: „Bei manchen Frauen hat man den Verdacht, dass sie einfach mal länger frei von der Arbeit auf Kosten der Allgemeinheit möchten. Man kann es aber nicht beweisen und so führen solche Gespräche nicht immer zum gewünschten Ergebnis.“
Ein leiser Zweifel an der Echtheit der geschilderten Beschwerden allein reicht in der Regel nicht aus, um den Wunsch nach einer AU-Bescheinigung abzuschlagen (in solchen Fällen hilft vielleicht Tipp 4 (siehe unten). Doch sind die Zweifel gut begründ- und dokumentierbar, ist es geboten, den Patientenwunsch abzuschlagen. Wer die verlangte Bescheinigung entgegen der ärztlichen Überzeugung unterzeichnet, öffnet damit weiteren Gefälligkeitskrankschreibungen Tür und Tor und begibt sich in juristischer Hinsicht auf Glatteis.
Tipp 2: Beschwerden zunächst ernst nehmen
Klare Grenzen und Erfahrungswerte können dabei helfen, den Wunsch nach reinen Gefälligkeitskrankschreibungen schnell zu erkennen. Doch allzu eilig sollte Ärztinnen und Ärzte ihr Urteil nicht fällen. Ein coliquio-Mitglied aus der Allgemeinmedizin hat die Erfahrung gemacht, dass der erste Eindruck auch täuschen kann: „Ich versuche, mich diesen Menschen empathisch zuzuwenden und das Problem zu verstehen. Manchmal ist ein Attest dann keine gute Lösung – dann gibt es auch keins; manchmal ist eine AU (oder ein anderes Attest) aber doch angezeigt, auch wenn es zunächst nach „Der/Die will doch nur eine Gefälligkeits-AU" aussah.“ Wichtig bleibt in jedem Fall, die nötigen Untersuchungen vorzunehmen, um ernsthafte Erkrankungen ausschließen zu können.

In vielen Fällen ist in einer Hausarztpraxis eine eingehende Diagnostik zur Arbeitsunfähigkeit gar nicht möglich. Viele Symptome sind nicht objektivierbar (Übelkeit, diffuser Schwindel, unspezifischer Kopfschmerz, Durchfall, Erbrechen, Angst, Unruhe, Mobbing, akute Belastungsreaktionen…) Man kann eine kurze körperliche und mentale Untersuchung zum Ausschluss von Red Flags machen, aber das meiste bleibt abhängig von den (mehr oder weniger) glaubhaften Angaben des Patienten. Das hat nichts mit Gefälligkeit zu tun, sondern mit dem verantwortlichen Umgang mit den angegebenen Beschwerden.
coliquio-Mitglied aus der Allgemeinmedizin
Dazu gehört auch, jede Patientin und jeden Patienten im individuellen Kontext zu betrachten. Denn ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht, hängt auch mit der Art des ausgeübten Berufs zusammen. Deshalb muss es auch nicht zwingend ein pauschales Vorgehen nach Zahnextraktionen geben, wie ein coliquio-Mitglied aus der Zahnmedizin anmerkt: „Nach einer (einfachen) Extraktion bekommt eine im Schmutz und Staub körperlich arbeitende Person durchaus eine AU, während bei einem Angestellten oder Beamten (m/w/d) am PC hier keine AU attestiert wird.“ Ebenfalls kann es bei psychischen Erkrankungen ratsam sein, Frühwarnzeichen ernst zu nehmen und eine AU bereits bei leichten Symptomen zu attestieren, damit sich die Erkrankung nicht verschlimmert. Auf diese Weise könne gegebenenfalls sogar ein längerer Klinikaufenthalt mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit verhindert werden, gibt ein coliquio-Mitglied aus der Psychiatrie und Psychotherapie zu bedenken.
Tipp 3: Zuhören und aufklären
Einige Anekdoten in der Forumsdiskussion zeigen, dass im Arztalltag auch hin und wieder Fälle auftreten, in denen der Wunsch nach einer Krankschreibung so unverblümt kommuniziert wird, dass eine Absage leichtfallen dürfte. Eine solche Anfrage aus der Praxis schildert ein coliquio-Mitglied aus der Gynäkologie: „Habe morgen an der Uni Klausur und kam in letzter Zeit nicht so richtig zum Lernen... Können Sie mich nicht krankschreiben?‘“ Doch in der überwiegenden Mehrheit der Fälle fällt die Beurteilung schwerer. Beispielsweise kann es vorkommen, dass die Patientin oder der Patient die Verhältnismäßigkeit der Beschwerden nicht richtig einordnen kann. In dieser Situation kann ein aufklärendes Gespräch hilfreich sein. Ein coliquio-Mitglied aus der Zahnmedizin bemerkt, bei Patientinnen und Patienten, die ihre Symptome überschätzen, helfe es erfahrungsgemäß, intensiv nachzufragen, sie zu beruhigen und ihnen die Sorge zu nehmen, dass Arbeit schaden könnte. Solche Gespräche können auch einen Perspektivwechsel bewirken:

Wenn ich das Gefühl habe, dass eine AU nicht unbedingt angebracht wäre, nehme ich mir die Zeit, um mal ein wenig zu erzählen, was das für den Arbeitgeber und den Kollegen bedeutet, wenn jemand öfter krank ist. Ich schreibe dann vielleicht 2 Tage krank, wenn es Ende der Woche ist und sage, dass die sich melden könnten, wenn es am Montag nicht besser ist. Ich sage deutlich, dass ich nicht einschätzen kann, wie krank sie sich subjektiv fühlen und wie schwer die Arbeit ist … Also fühlen die Patienten sich schon ernst genommen werden und sie überlegen, ob sie am Montag noch eine AU brauchen.
coliquio-Mitglied aus der Allgemeinmedizin
Tipp 4: Zeiträume kurzhalten
Ist man sich unsicher, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, kann es sinnvoll sein, die Bescheinigung zunächst für einen kürzeren Zeitraum auszustellen und nicht gleich für eine volle Woche. Ein coliquio-Mitglied aus der Orthopädie und Unfallchirurgie hat damit gute Erfahrungen gemacht: „Ich habe immer bei längerfristiger AU diese an einem Mittwoch oder Donnerstag beendet, so dass der Patient donnerstags oder freitags wieder 'gesundgeschrieben' war. Dann kam regelmäßig die Bitte, doch auch noch das Wochenende mit in die AU einzubeziehen – darauf habe ich mich nie eingelassen und immer darauf hingewiesen, dass eine AU nicht wie im Kalender am Wochenende aufhört. Es wurde dann zwar gemurrt – hat aber immer funktioniert.“
Für kürzere Zeiträume krankzuschreiben hat gegebenenfalls auch den Vorteil, dass die Ärztin oder der Arzt nach Ablauf der attestierten AU die ernsteren Fälle nochmal auf den Tisch bekommt und gegebenenfalls feststellt, dass der erste Eindruck, jemand wolle nur ein paar Tage frei haben, falsch war.
Tipp 5: Die Grauzone akzeptieren
Die Diskussion zeigte deutlich, dass es in vielen Fällen kein Richtig oder Falsch gibt. Werden ernsthafte Beschwerden geschildert, ist es zunächst wichtig, diese tiefer zu ergründen. Bestehen aus ärztlicher Sicht jedoch Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit einer AU-Bescheinigung, kann ein aufklärendes Gespräch und detailliertes Nachfragen der Symptome oder auch der individuellen Arbeitsbedingungen Klärung bringen. Doch bleibt die Patientin oder der Patient der Ansicht, arbeitsunfähig zu sein, dürfte es Ärztinnen und Ärzten schwer fallen, das Gegenteil zu beweisen. Das macht das Thema so komplex:

„Durchfall und jetzt Anfälle von Schwindel und Schwäche" -> wer will da den „Gegenbeweis" führen? … Das mit dem AU-Gutachten ist teilweise sehr kompliziert und kein Thema für Stammtischparolen.
coliquio-Mitglied aus der Inneren Medizin
Hinzu kommt, dass im durchgetakteten Terminkalender in aller Regel die Zeit für das systematische Ergründen der Arbeitsunfähigkeit fehlt. In welchen Fällen eine AU attestiert wird und in welchen nicht, muss jede Ärztin und jeder Arzt nach bestem Wissen entscheiden – nach medizinischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Patienten. Wichtig ist in allen Fällen die saubere Dokumentation und die Wahrung der beruflichen Integrität. Mehr zu den juristischen Konsequenzen von Gefälligkeitskrankschreibungen lesen Sie in diesem Beitrag.
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