OP-Reinigungskraft assistiert bei Zehen-Amputation
Eine Reinigungskraft hilft bei einer Zehenoperation. Der Chef der Universitätsmedizin spricht von einem Blackout und individuellem Versagen. Mittlerweile ist der Facharzt nicht mehr in Mainz tätig.1,2
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An der Mainzer Universitätsmedizin hat eine OP-Reinigungskraft bei einer Zehenoperation dem Operateur assistiert. Bei der Operation mit örtlicher Narkose im Herbst des Jahres 2020
sollte dem Patienten der kleine Zeh abgenommen werden, berichtete der Vorstandsvorsitzende Norbert Pfeiffer am Freitag in Mainz.
Die beiden Chirurgen, die eigentlich für die OP eingeteilt waren, wurden zu einem Notfall gerufen. Deshalb sprang ein weiterer Arzt ein. Die Operation sei ein Routineeingriff gewesen, so die Unimedizin. Diese würden oft von einem Operateur alleine durchgeführt.
Weil der Patient bei dem Eingriff unruhig geworden sei, habe der Operateur die nicht medizinisch ausgebildete junge Frau einer Reinigungsfirma zur Hilfe gerufen, die ihm bekannt gewesen sein soll, laut einem Bericht des SWR.
Dieses individuelle Fehlverhalten und Versagen des Fach- und Oberarztes bedauere die Universitätsmedizin sehr, betonte der Vorstandsvorsitzende der Einrichtung. „Das hätte nicht passieren dürfen." Es habe sich um einen Blackout und ein individuelles Versagen gehandelt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mediziner sei nach einem arbeitsrechtlichen Verfahren mittlerweile aufgelöst worden.
Konkret habe die Frau das Bein des Patienten festgehalten und auch einen Tupfer gereicht, erklärte Pfeiffer. Dem Patienten sei kein Schaden entstanden. Der Mediziner hätte sich aber in der Situation ohne Probleme Unterstützung von qualifizierten Fachkollegen holen können. Die Operation habe gegen 15.30 Uhr stattgefunden, zu der Zeit seien noch viele Ärzte in der Universitätsmedizin gewesen.
Die Mainzer Universitätsmedizin engagiere sich sehr für die Patientensicherheit, versicherte Pfeiffer. Rund 700 000 Patientinnen und Patienten würden pro Jahr in der Einrichtung behandelt.
Der angesprochene Einzelfall sei sehr bedauerlich und dürfe sich nicht wiederholen, erklärte das Wissensschafts- und Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz. Es handele sich um einen klaren Verstoß gegen bestehende Regelungen.
Der vorliegende Fall wäre im Aufsichtsrat oder auch mit allen Einrichtungsleitungen zu erörtern, wenn es einen Hinweis auf systemische oder systematische Defizite geben würde. Dass der Fall dem Medizinischen Vorstand gemeldet, von diesem aufgegriffen wurde und dieser dem nachgegangen ist, sei der richtige Weg.
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