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05. Aug. 2017

Malaria: RKI-Empfehlungen zur Diagnostik & Therapie

Auch hierzulande werden Ärzte immer häufiger mit Malaria-Erkrankungen konfrontiert, die aufgrund uncharakteristischer Beschwerden, wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, oft als grippaler Infekt oder Magen-Darm-Infektion fehlinterpretiert werden.

Lesedauer: ca. 3 Minuten

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Der folgende Beitrag basiert auf den Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Malaria-Erkrankungen des Robert Koch-Instituts (RKI).1 Redaktionelle Bearbeitung: Marina Urbanietz.

Risikogebiete & Sonderformen

Malaria wird überwiegend in Ländern Afrikas, Asiens und Südamerikas erworben, wobei Afrika mit etwa 90% der Fälle am stärksten betroffen ist. Vor allem Nigeria, Eritrea, Ghana, Kamerun und Togo sind als Hochrisikogebiete zu betrachten. Eine seltene, jedoch wichtige Sonderform ist die sogenannte Flughafenmalaria, bei der die Infektion durch importierte infektiöse Mücken entweder im Flugzeug oder auf einem Flughafen erworben wird.

Die wichtigsten diagnostischen Maßnahmen

Bei jeder unklaren fieberhaften Erkrankung nach einem Tropenaufenthalt muss differenzialdiagnostisch immer an eine Malaria gedacht werden. 90% aller importierten Malariaerkrankungen treten innerhalb des ersten Monats nach Rückkehr auf. Die lange Latenzperiode zwischen einem Tropenaufenthalt und dem späten Auftreten einer Malaria kann zu Fehldiagnosen führen. Hier sind die wichtigsten Inkubationszeiten im Überblick, auch wenn bei allen Formen längere Zeiträume möglich sind:

  • Infektionen durch Plasmodium falciparum: 7 bis 15 Tage
  • P. vivax und P. ovale: 12 bis 18 Tage
  • P. malariae: 18 bis 40 Tage

Labordiagnostisch gilt bei einem Malariaverdacht die mikroskopische Untersuchung des sogenannten Dicken Tropfens und ein dünner Blutausstrich (Giemsa-Färbung) auf Plasmodien als Goldstandard.

Therapie: Wichtige Hinweise im Überblick

Die Behandlung einer Malaria tropica sollte stationär und abhängig vom Erreger, der zuvor durchgeführten Chemoprophylaxe und des Schweregrads erfolgen. Die S1-Leitlinie für Diagnostik und Therapie der Malaria von der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) finden Sie hier.

Folgende Hinweise werden auf der Seite des RKI-Instituts zusammengefasst:

Malaria tropica (unkomplizierter Verlauf): Zur Therapie der unkomplizierten Malaria tropica sind Atovaquon plus Proguanil, Artemether plus Lume-fantrin oder Dihydroartemisinin plus Piperaquin gleich gut geeignet.

Malaria tropica (komplizierter Verlauf, z.B. mit ZNS-Beteiligung, Nierenbeteiligung oder anderen Organkomplikationen): Es sollte unter intensivmedizinischen Bedinungen eine Therapie mit i.v. Artesunat mit anschließender oraler Therapie (Atovaquon plus Proguanil) erfolgen.

Malaria tertiana: Mittel der Wahl ist Artemether plus Lume-fantrin oder Atovaquon plus Proguanil. Es soll eine anschließende Therapie mit Primaquin erfolgen, um Hypnozoiten von P. vivax und P. ovale zu eradizieren und Rezidive zu verhindern. Vorher muss jedoch ein Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-(G-6-PHD)-Mangel ausgeschlossen werden, da sonst massive Hämolysen auftreten können.

Malaria quartana: Es wird eine Therapie mit Chloroquin empfohlen. Eine Anschlussbehandlung mit Primaquin ist nicht erforderlich, da bei P. malariae keine Hypnozoiten vorliegen.

Präventive Maßnahmen: Weiterhin keine Impfung in Sicht

Eine Schutzimpfung gegen Malaria steht nicht zur Verfügung. Die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung der Erkrankung umfassen daher die Expositionsprophylaxe und die Chemoprophylaxe.

Diese Maßnahmen bieten keinen absoluten Schutz vor einer Malaria, erhöhen aber die Sicherheit maßgeblich. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit.

Malaria: In Deutschland meldepflichtig

Gemäß §7 Abs. 3 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Plasmodium sp. nichtnamentlich direkt an das RKI zu melden. Primär meldepflichtig ist dabei das diagnostizierende Labor, welches dem einsendenden Arzt einen Durchschlag des Meldebogens schickt.

Der einsendende Arzt ist verpflichtet, dem Labor nicht zur Verfügung stehende demografische, anamnestische und klinische Angaben auf dem Meldebogen zu ergänzen und den so ergänzten Meldebogen direkt an das RKI zu senden. Meldebögen für die Rücksendung an das RKI können hier angefordert werden.

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