Wird Baby-Zusatzultraschall ab Januar verboten?
In unserer neuen Rubrik „Sie fragen – Experten antworten” gehen unsere Experten aus den Bereichen Praxismanagement, Abrechnung und Medizinrecht auf unterschiedliche Fragestellungen der coliquio-Mitglieder ein. Im Folgenden beantwortet Dr. jur. Florian Hölzel, Fachanwalt für Medizinrecht, eine aktuell heiß diskutierte Frage zu den zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft.
Lesedauer: ca. 1 Minute
Fragestellung

Nachdem rein kommerzielle von „Nichtärzten“ und zum Teil auch von Ärzten geführte Babyultraschalle ab dem 01.01.2021 verboten sein werden, stellt sich die Frage wie es sich mit Zusatzultraschallen als IGeL bei Sorgen der Eltern um Wachstum des Ungeborenen verhält?
Expertenantwort
Wenn es für die Sorgen der Eltern um das Wachstum des ungeborenen einen medizinisch relevanten Grund gibt, ist auch weiterhin eine Ultraschalluntersuchung durchführbar. Dies gilt auch für IGeL, die über die im EBM vergütete Basisdiagnostik hinausgehen.
Fehlt es an einer medizinischen Indikation und erfolgt die Ultraschalluntersuchung im lediglich nicht-medizinischen Kontext (Baby-Fernsehen), muss auf die Durchführung einer entsprechenden Untersuchung verzichtet werden.
Um den medizinischen Kontext der Untersuchung nachweisen zu können, ist es für Ärzte ratsam, die Indikationslage im jeweiligen Einzelfall plausibel zu dokumentieren.
Haben Sie Fragen?
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Über den Autor

Dr. jur. Florian Hölzel ist Fachanwalt für Medizinrecht, Anwalt für Cooperative Praxis und Mediator von der Rechtsanwaltskanzlei “Broglie, Schade & Partner GbR” mit Standorten in Wiesbaden, Berlin und München.