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Gynäkologie

26. Sep. 2023
Ab 1. Juli 2024

Mammographie-Screening: Ausweitung auf Frauen von 70 bis 75 Jahren

Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ab 1. Juli 2024 auf 75 Jahre angehoben. Der Anspruch endet dann mit dem 76. Geburtstag. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich beschlossen und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend angepasst.1,2

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Eine Ärztin führt eine Mammographie durch
Künftig können Frauen bis zu ihrem 76. Geburtstag das Mammographie-Screening in Anspruch nehmen. (Foto: Getty Images | E+)

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA, Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV | Redaktion: Dr. Nina Mörsch

 „Wir begrüßen es sehr, dass künftig auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren von dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs profitieren können“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zu dem Beschluss.

Übergangsregelung vorgesehen

Da noch unklar ist, ob alle Schritte bis zum 1. Juli 2024 umgesetzt sein werden, ist für die neue Altersgruppe eine Übergangsregelung vorgesehen: Frauen zwischen 70 und 75 können sich selbst bei der regional zuständigen Stelle melden („Selbsteinladung“). Diese prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, und vermittelt den ärztlichen Termin. Nähere Informationen zum Verfahren stellt der G-BA bereit.

Rund 2,5 Millionen Frauen zusätzlich

Durch die Anhebung der Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre können bereits anspruchsberechtigte Frauen künftig bis zu drei Mal häufiger in ihrem Leben das Screening wahrnehmen. Zudem wird erwartet, dass Frauen erstmals zum Screening kommen. Insgesamt bedeutet die höhere Altersgrenze eine bundesweite Zunahme um 2,5 Millionen anspruchsberechtigter Frauen.

Welche Vor- und Nachteile hat eine längere Screening-Teilnahme?

Ein Screeningangebot ist immer nur dann gerechtfertigt, wenn der Schaden durch den Nutzen aufgewogen wird. Dies gilt auch beim Mammographie-Angebot für Frauen ab 70 Jahren. Ein Schaden kann durch falsche Screeningbefunde und Überdiagnosen auftreten. Falsch-negative Befunde führen dazu, dass eine notwendige Behandlung nicht durchgeführt wird. Bei falsch-positiven Befunden erfolgt eine Wiedereinbestellung zur weiteren Abklärung, die Ängste bei den Teilnehmerinnen auslösen kann. Überdiagnosen beschreiben den Umstand, dass ein im Screening entdeckter Brustkrebs zu Lebzeiten der Frau wahrscheinlich nie auffällig geworden wäre und auch keine Beschwerden hervorgerufen hätte. Ein Nutzen begründet sich aus besseren Heilungschancen und weniger belastenden Therapieoptionen bei einem frühzeitigen Krankheitsstadium. In der Gesamtabwägung kam der G-BA zu einem positiven Ergebnis. Er stützt sich dabei auf die Bewertungsergebnisse des BfS und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG).

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