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Gynäkologie

23. März 2021
Zum Auslegen in den Praxen

Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung

Immer mehr Mädchen und Frauen in Deutschland sind von Genitalverstümmelung betroffen. Ein offizieller Schutzbrief soll sie nun vor dieser Körperverletzung schützen. Er informiert außerdem über rechtliche Folgen, die auch bei Durchführung im Ausland drohen. Künftig soll der Flyer in Arztpraxen ausliegen. 1

Lesedauer: ca. 4 Minuten

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Redaktion: Dr. Linda Fischer

In Deutschland leben etwa 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, kurz FGM) über sich ergehen lassen mussten. Damit ist die Zahl der Fälle von rund 50.000 im Jahr 2017 stark gestiegen. Die meisten dieser Frauen stammen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Indonesien, Ägypten und Irak.

Ein offizieller Schutzbrief 2, kürzlich vorgestellt von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) anlässlich des Internationalen Tages gegen Weibliche Genitalverstümmelung, soll Mädchen und Frauen vor dieser Körperverletzung schützen und verhindern, dass Mütter mit ihren Töchtern ins Ausland reisen, um dort eine Genitalbeschneidung vornehmen zu lassen. 1

Die Ministerin rief bereits im Vorfeld dazu auf, mehr hinzuschauen und Fälle anzuzeigen. Zudem müsse es mehr Aufklärungsarbeit geben. Denn es handele sich um eine Straftat – auch darüber informiert der Schutzbrief. Denn auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland durchgeführt wurde, drohen hierzulande 15 Jahre Haft und der Verlust des Aufenthaltstitels. 1 Die Tat verjährt erst nach 20 Jahren. 3

Weibliche genitale Verstümmelung: ein Überblick

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) werden die weiblichen Geschlechtsteile teilweise oder ganz entfernt oder verletzt, um die sexuelle Lust der Frau zu verhindern. Die Verstümmelung findet meist vor der Pubertät statt, häufig bei Mädchen zwischen vier und acht Jahren, inzwischen auch vermehrt bei Säuglingen, die erst wenige Tage, Wochen oder Monate alt sind. Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet folgende 4 Formen:

Formen weiblicher genitaler Verstümmelung

Typ 1: Teilweise oder vollständige Entfernung der Glans clitoris und/oder der Vorhaut/Klitorisvorhaut.

Typ 2: Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Schamlippen, mit oder ohne Entfernung der großen Schamlippen.

Typ 3: Eine Infibulation umfasst die Verengung der Vaginalöffnung durch die Schaffung eines abdeckenden Verschlusses durch Schneiden und Verlegen der kleinen oder großen Schamlippen, manchmal durch Nähen, mit oder ohne Entfernung der Klitorisvorhaut/Klitorisvorhaut und der Eichel.

Typ 4: Andere schädigende Eingriffe an den weiblichen Genitalien zu nichtmedizinischen Zwecken, beispielsweise Stechen, Piercen, Einschneiden, Ausschaben und Kauterisieren des Genitalbereichs.

Deinfibulation: In der Praxis beschreibt eine Deinfibulation das Aufschneiden der versiegelten Vaginalöffnung einer infibulierten Frau, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu verbessern, Geschlechtsverkehr zu ermöglichen oder den Geburtsvorgang zu erleichtern. 4

Unmittelbare und langfristige Komplikationen

Generell steigen die Gesundheitsrisiken, die aus einer Genitalverstümmelung entstehen, mit zunehmendem Schweregrad der Verstümmelung – der hier der Menge des geschädigten Gewebes entspricht. Jedoch erhöhen alle Arten von FGM das Gesundheitsrisiko.

Potentielle unmittelbare Komplikationen:

  • starke Schmerzen
  • übermäßige Blutung (Hämorrhagie)
  • Schwellung des Genitalgewebes
  • Fieber
  • Infektionen, beispielsweise Tetanus
  • Probleme beim Wasserlassen
  • Wundheilungsstörungen
  • Verletzung des umgebenden Genitalgewebes
  • Schock
  • Tod

Potentielle langfristige Komplikationen:

  • Harnprobleme, wie schmerzhaftes Wasserlassen oder Harnwegsinfektionen
  • vaginale Probleme, beispielsweise Ausfluss, Juckreiz, bakterielle Vaginose und andere Infektionen
  • Menstruationsprobleme, etwa schmerzhafte Menstruation oder Schwierigkeiten beim Abgang von Menstruationsblut
  • Narbengewebe und Keloide
  • sexuelle Probleme, zum Beispiel Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder verminderte Befriedigung
  • erhöhtes Risiko für Komplikationen bei der Geburt, beispielsweise schwierige Geburt, übermäßige Blutungen, Kaiserschnitt, Notwendigkeit der Wiederbelebung des Babys, und Tod des Neugeborenen
  • Notwendigkeit späterer Operationen: zum Beispiel Deinfibulation. Manchmal wird das Genitalgewebe mehrmals wieder vernäht, auch nach der Geburt, so dass die Frau wiederholte Öffnungs- und Schließungsprozeduren durchläuft, was sowohl die unmittelbaren als auch die langfristigen Risiken weiter erhöht
  • psychische Probleme, wie Depressionen, Angstzustände, posttraumatische Belastungsstörung, geringes Selbstwertgefühl 4

Flyer soll in Arztpraxen ausliegen

Der offizielle Schutzbrief soll künftig in NGOs, Beratungsstellen und auch Arztpraxen ausliegen, um das Personal zu schulen, das die Frauen berät. Der Schutzbrief beläuft sich auf die Größe eines Reisepasses und wird voraussichtlich auf englisch, französisch und verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen übersetzt und steht u.a. auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zum Download zur Verfügung.1

FGM ist längst zur Realität in Haus- und Frauenarztpraxen geworden

In einem Bericht des SWR betont Dr. Robin Maitra, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg, es müsse vor dem Hintergrund zunehmender Migration aus Ländern, in denen es zur Tradition gehört, Mädchen zu beschneiden dringend mehr in Aufklärung und Prävention investiert werden. „Weibliche Genitalverstümmelung ist längst zur Realität in unseren Haus- und Frauenarztpraxen geworden. In der Ausbildung lernen Ärzte einen kultursensiblen Umgang, doch die Sprachbarriere ist ein Riesenproblem, Dolmetscher keine Kassenleistung.“ 3

Forderung nach Aus- und Weiterbildung für behandelndes Personal

Entscheidend sowohl für die Prävention und Behandlung von FGM als auch für die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung von Frauen im Allgemeinen ist eine effektive, empathische und sensible Kommunikation seitens der Gesundheitsdienstleister. 5 Die Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes fordert eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Fachpersonal aus medizinischen, pädagogischen, sozialen und juristischen Berufen und für Angestellte der Kinder- und Jugendhilfe, damit rechtzeitig erkannt wird, wer gefährdet und betroffen ist. Nur so könne verhindert werden, dass die Zahl Betroffener und Gefährdeter in Deutschland nicht weiter ansteigt.

Vielen beschnittenen Frauen, die nach Deutschland kommen, wird erst nach und nach bewusst, dass sie schwere Menschenrechtsverletzungen überlebt haben. Experten empfehlen daher, mehr Informationen bereitzustellen und Weiterbildungen anzubieten, damit betroffene Frauen Ansprechpartner finden. 3

Schutzbrief als wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung

Mit unterzeichnet haben Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. 1 Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht den jährlichen Internationalen Tag gegen Weibliche Genitalverstümmelung (05. Feburar), anlässlich dessen der offizielle Schutzbrief vorgestellt wurde, als eine Erinnerung an die entscheidende Rolle des Gesundheitssektors bei der Beendigung dieser Verletzung der Gesundheit und der Menschenrechte von Mädchen und Frauen. 5

Giffey: „Mit dem Schutzbrief haben wir ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen, das den Mädchenberatungsstellen vor Ort und den Mädchen selbst Hilfestellung geben wird. […] Der Schutzbrief macht Familien deutlich, dass das deutsche Recht bei dieser archaischen Straftat nicht an unseren Landesgrenzen Halt macht und weist sie auf die ernsthaften Konsequenzen hin. […] Betroffene Frauen leiden unter lebenslangen Schmerzen und gesundheitlichen Problemen. Ihnen wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genommen. Gegen diese grausame Praxis müssen wir entschieden vorgehen.“ 1

Um Maßnahmen zur Überwindung von FGM in Deutschland zu entwerfen und zu entwickeln arbeitet Franziska Giffey zusammen mit sechs Bundesressorts, den Bundesländern, der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Bundesärztekammer, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Integra, dem Deutschen Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung. 1

Covid-19-Pandemie kann Wachsamkeit für FGM dämpfen

Die WHO warnte bereits im Jahr 2020 im Zuge der Covid-19-Pandemie vor erhöhten Risiken für Mädchen und Frauen bezüglich FGM. Während der Pandemie könne der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, einschließlich FGM-Prävention und ihrer Behandlung, durch nationale Abriegelungen eingeschränkt sein. Die anhaltende Belastung der Gesundheitsdienste könne die Wachsamkeit der lokalen Behörden in Ländern, in denen es Gesetze gegen diese schädliche Praxis gibt, verringern. 5

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