
Seit mehr als 2 Jahren können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept verordnet werden. Welche 2 Möglichkeiten haben ihre Patientinnen oder Patienten eine DiGA zu erhalten? Und wie gelangen sie an den Freischaltcode bei ihrer Krankenversicherung?
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Alle im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen können durch Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden.
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstatten im DiGA-Verzeichnis gelistete DiGA flächendeckend. Die Anwendungsgebiete von gelisteten DiGA umfassen unter anderem Kategorien, wie:
Ihre Patientinnen und Patienten haben 2 Möglichkeiten eine DiGA zu erhalten: Entweder durch Ausstellung eines Rezepts oder durch einen direkten persönlichen Antrag bei der GKV des Versicherten.
Option 1: Ausstellung eines Rezepts
Ist die indikationsspezifische Verordnung einer DiGA medizinisch geboten, können Sie eine DiGA über ein Muster-16-Rezept ausstellen. Psychotherapeutische Praxen erhalten das Formular von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise Druckerei.

Die Verordnungsdauer ist bereits mittels PZN hinterlegt, so dass hierfür keine gesonderte Angabe gemacht werden muss. Bei einigen DiGA müssen Zusatzgeräte in die Verordnung eingeschlossen werden.
Patientinnen und Patienten sind grundsätzlich von einer Zuzahlung zur DiGA-Verordnung befreit. Eine solche Befreiung ist entsprechend auf dem Muster 16 zu vermerken. Alle Informationen sind im Arztinformationssystem (AIS) hinterlegt und finden sich zudem im DiGA-Verzeichnis. Kosten verordneter DiGA belasten nicht das ärztliche Budget.
Folgeverordnung möglich: Die gleiche DiGA kann erneut ausgestellt werden, wenn sie aus medizinischer Sicht indiziert ist, um das angestrebte Therapieziel voraussichtlich zu erreichen.
Keine DiGA‐Höchstverordnungsmengen: Gegebenenfalls können mehrere DiGA für unterschiedliche Indikationen pro Versicherten gleichzeitig verordnet werden. Pro Muster-16-Rezeptblatt darf allerdings nur eine DiGA ausgestellt werden.
Option 2: Antrag der Versicherten bei der Krankenkasse
Liegt bereits ein Nachweis über die entsprechende Indikation vor, können Versicherte direkt einen Antrag auf ihre gewünschte DiGA bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Niedergelassene müssen in diesem Fall keine Nachweise beibringen oder Befunde zusammenstellen.

Patientinnen und Patienten übermitteln das Rezept oder den Nachweis über die medizinische Indikation auf allen üblichen Kontaktwegen der jeweiligen Krankenkasse. Nach Eingangsprüfung und Abgleich des Versichertenstatus durch die entsprechende GKV, erhalten die Patientinnen und Patienten den benötigten 16-stelligen Freischaltcode zur Aktivierung.
Dieser Freischaltcode wird als Zeichenkette – in einigen Fällen als QR-Code – von der jeweiligen GKV ausgegeben. Dies erfolgt meist auf dem gleichen Wege, den die Patientin oder der Patient bei der GKV angefordert hat.
Wie kann eine DiGA im Entlassmanagement verordnet werden. Erfahren Sie mehr im Beitrag: DiGA im Krankenhaus: wann und wie verordnen?
Verschiedenen Plattformen (Apple Store, Google Play) stellen Downloads für Digitale Gesundheitsanwendungen zur Verfügung. Einige werden dort als App für mobile Endgeräte wie Tablet oder Smartphone angeboten – andere wiederum als konventionelle Webanwendung zur Nutzung in einem Browser.
In beiden Szenarien aktivieren Ihre Patientin oder Ihr Patient die DiGA mit dem übermittelten Freischaltcode. Der Anbieter leitet den Code an die entsprechende Krankenkasse zur Gültigkeitsprüfung weiter. Nach Bestätigung wird die DiGA endgültig freigeschaltet. Sollte ihre Patientin oder ihr Patient das Rezept nicht einlösen, bekommt sie oder er eine Erinnerung.