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Digitalisierung in der Medizin

21. Sep. 2023
DiGA im Entlassmanagement

DiGA im Krankenhaus: wann und wie verordnen?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Krankenhaus und in der Ambulanz: Im Rahmen des Entlassmanagements können DiGA im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verordnet werden. Tageskliniken können DiGA auch im ambulanten Setting nutzen. Was gilt es dabei zu beachten? Das Wichtigste auf einen Blick.

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Arzt im Patientengespräch.

Rahmenvertrag Entlassmanagement ermöglicht DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind bisher vor allem für ihren Einsatz in der Praxis bekannt. Doch auch im stationären Umfeld können DiGA unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden: Bereits im März 2022 wurde mit dem angepassten Rahmenvertrag Entlassmanagement die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen.

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können DiGA nach § 39 Abs. 1a SGB V im Rahmen des Entlassmanagements verschreiben. Damit kann eine Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen im Rahmen des Entlassmanagements für einen eingeschränkten Zeitraum erfolgen, soweit dies „für die (...) Versorgung des Patienten notwendig ist“ (Rahmenvertrag Entlassmanagement, § 4 Abs. 3).

Die zu beachtenden Bestimmungen für die Verordnung von DiGA werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgegeben. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 33a SGB V.

Wie funktioniert die Verordnung im Entlassmanagement?

Eine DiGA, die im Entlassmanagement verordnet werden soll, wird genauso verschrieben, wie ein nachstationäres Medikament oder Heilmittel über das Entlassmanagement-Rezept. Auf dem Entlassmanagement-Rezept wird die Beschreibung “digitale Gesundheitsanwendung” eingetragen sowie der Produktname der DiGA und ihre Pharmazentralnummer (PZN). Sind DiGA in der Kliniksoftware noch nicht aufzufinden und für den Rezeptdruck auswählbar, kann das Rezept auch einfach händisch ausgefüllt werden. 

Auf einen Blick: DiGA-Verordnung im Entlassmanagement
  • Entlassmanagement-Rezept
  • Beschreibung: Digitale Gesundheitsanwendung
  • Produktname der DiGA
  • PZN

DiGA in Tageskliniken, Ambulanzen oder MVZ

Die rechtliche Grundlage zur Verordnung von DiGA unterscheidet klar zwischen einer ambulanten und einer stationären Versorgung: Während einer stationären Behandlung ist eine Verordnung einer DiGA nicht möglich. Das gilt auch für teilstationäre Behandlungen, wie in psychiatrischen Tageskliniken.

Hingegen kann eine DiGA während einer ambulanten Behandlung in einer psychiatrischen Institutsambulanz oder einer Ermächtigungsambulanz eingesetzt und mittels Kassenrezept verordnet werden. Gleiches gilt für die Behandlung in medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Hier findet die Verordnung über das Muster 16 Rezept statt. Neben der Bezeichnung “digitale Gesundheitsanwendung” müssen der Produktname der DiGA sowie die jeweilige PZN eingetragen werden.

Muster 16 Rezept für die Verschreibung von DiGA
Abbildung 1: Muster 16 Rezept für die Verschreibung von DiGA

Auf einen Blick: Welche Vorteile können DiGA im Entlassmanagement bieten?

  • DiGA können dabei unterstützen, Elemente der Therapie in den Alltag zu integrieren.
  • Mit Symptomchecks können DiGA dabei helfen, die gesundheitliche Situation der Patientin bzw. des Patienten im Blick zu behalten, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
  • DiGA-Nutzende können mithilfe der Anwendung Informationen zu ihrem Krankheitsbild oder ihrer Therapie eigenständig nachlesen.
  • DiGA können die Adhärenz einer Anschlussbehandlung stärken.
  • Sie können die Genesung der Patientinnen und Patienten durch die Stärkung der Selbstwirksamkeit fördern.

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