
Für einige dauerhaftgelistete DiGA erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine zusätzliche Vergütung. Zudem ist für bestimmte Digitale Gesundheitsanwendungen in Erprobung eine einheitliche Pauschale berechnungsfähig. Alle wichtigen Abrechnungspositionen und Informationen auf einen Blick.
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Für einige DiGA hat das BfArM ärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Tätigkeiten zur Verlaufskontrolle und Anwendung festgelegt: Für diese DiGA erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine zusätzliche Vergütung. Sie wird für jede dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendung neu festgelegt.
Mit diesen Regelungen ergibt sich gegenwärtig folgendes Abrechnungsspektrum für DiGA gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Gebührenordnungsposition/GOP):
| GOP | DiGA | Häufigkeit | Punkte/Wert* |
|---|---|---|---|
| 01471 | DiGA „somnio“ (Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen) | 1x Mal im Behandlungsfall | 64 Punkte/ 7,35 Euro |
| 01472 | DiGA „Vivira“ (Behandlung von Rückenschmerzen bei nichtspezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule [Osteochondrose]) | 1x Mal im Behandlungsfall und höchstens 2x Mal im Krankheitsfall | 64 Punkte/ 7,35 Euro |
| 01473 | DiGA „zanadio“ (multimodale, digitale Adipositastherapie) | 1x Mal im Behandlungsfall und höchstens 2x Mal im Krankheitsfall | 64 Punkte/ 7,35 Euro |
| 01474 | DiGA „Invirto“ (Einsatz bei Agoraphobie mit und ohne Panikstörung / sozialen Phobien) | je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall | 64 Punkte/ 7,35 Euro |
| 86700 | Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer vorläufigen DiGA | 1x Mal im Behandlungsfall und höchstens 2x Mal im Krankheitsfall | 7,12 Euro |
Die GOP 01471 (64 Punkte/2023: 7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein‐ und Durchschlafstörungen ab. Sie kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden. GOP 01471 greift auch im Rahmen einer Videosprechstunde. Die GOP 01471 Leistung wird zunächst extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01471 abrechnen:
Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt sowie Fachärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen.
DiGA „Vivira“ nach GOP 01472 abrechnen
Die GOP 01472 (64 Punkte/7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „Vivira“ zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht‐spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) ab.
GOP 01472 kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung GOP 01472 wird zunächst extra‐ budgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01472 abrechnen:
Fachärztinnen und -ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, die Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln.
DiGA „zanadio“ nach GOP 01473 abrechnen
Die GOP 01473 (64 Punkte/7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „zanadio“ zur Behandlung von Adipositas bei Patientinnen ab. GOP 01473 kann bis zu zweimal im Krankheitsfall, aber nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen, berechnet werden.
Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung GOP 01473 wird zunächst extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01473 abrechnen:
DiGA „Invirto“ nach GOP 01474 abrechnen
Die GOP 01474 (64 Punkte/7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die App „Invirto“ zur Behandlung von Agoraphobie, Panikstörung oder Sozialen Phobien bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren ab. GOP 01474 kann je Indikation einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden.
Die Leistung GOP 01474 wird zunächst extrabudgetär vergütet. Folgende Fachgruppen können die GOP 01474 abrechnen: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen & -therapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie‐Vereinbarung.
Pauschale 86700 bei DiGA abrechnen
Die Pauschale 86700 (7,12 Euro) können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten seit 1. Mai 2022 für die Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA abrechnen, die vorläufig im BfArM‐Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.
Die Pauschale 86700 ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig – im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal. Da einige DiGA die Daten und Arztberichte nur über die App oder optional als PDF‐Dokument zur Verfügung stellen, kann die Leistung nicht in der Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden. Die Pauschale 86700 kann für den Erprobungszeitraum der jeweiligen DiGA berechnet werden und wird extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die Pauschale 86700 abrechnen:
Die bis zum 31.12.2022 für die alleinige Verordnung von DiGA berechnungsfähige GOP 01470 ist ab dem 1. Januar 2023 in den Versicherten- und Grundpauschalen aufgegangen und somit nicht mehr gesondert berechnungsfähig.