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Digitalisierung in der Medizin

21. Sep. 2023
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

DiGA: Diese Abrechnungspositionen müssen Sie kennen

Für einige dauerhaftgelistete DiGA erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine zusätzliche Vergütung. Zudem ist für bestimmte Digitale Gesundheitsanwendungen in Erprobung eine einheitliche Pauschale berechnungsfähig. Alle wichtigen Abrechnungspositionen und Informationen auf einen Blick.  

Lesedauer: ca. 4 Minuten

Arzt verwendet einen Taschenrechner für medizinische Kosten.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können durch Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden. Sämtliche DiGA finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Für einige DiGA hat das BfArM ärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Tätigkeiten zur Verlaufskontrolle und Anwendung festgelegt: Für diese DiGA erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine zusätzliche Vergütung. Sie wird für jede dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendung neu festgelegt.

Abrechnungspositionen DiGA

Mit diesen Regelungen ergibt sich gegenwärtig folgendes Abrechnungsspektrum für DiGA gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Gebührenordnungsposition/GOP):

GOPDiGAHäufigkeitPunkte/Wert*
01471DiGA „somnio“ (Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen)1x Mal im Behandlungsfall64 Punkte/ 7,35 Euro
01472DiGA „Vivira“ (Behandlung von Rückenschmerzen bei nichtspezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule [Osteochondrose])1x Mal im Behandlungsfall und höchstens 2x Mal im Krankheitsfall64 Punkte/ 7,35 Euro
01473DiGA „zanadio“ (multimodale, digitale Adipositastherapie)1x Mal im Behandlungsfall und höchstens 2x Mal im Krankheitsfall64 Punkte/ 7,35 Euro
01474DiGA „Invirto“ (Einsatz bei Agoraphobie mit und ohne Panikstörung / sozialen Phobien)je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall64 Punkte/ 7,35 Euro
86700Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer vorläufigen DiGA1x Mal im Behandlungsfall und höchstens 2x Mal im Krankheitsfall7,12 Euro
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)

GOP-Abrechnungspositionen für dauerhaft gelistete DiGA im Detail

Die GOP 01471 (64 Punkte/2023: 7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein‐ und Durchschlafstörungen ab. Sie kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden. GOP 01471 greift auch im Rahmen einer Videosprechstunde. Die GOP 01471 Leistung wird zunächst extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01471 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte,
  • Gynäkologinnen und Gynäkologen,
  • HNO‐Ärztinnen und -Ärzte,
  • Kardiologinnen und Kardiologen,
  • Pneumologinnen und Pneumologen sowie

Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt sowie Fachärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen.

DiGA „Vivira“ nach GOP 01472 abrechnen

Die GOP 01472 (64 Punkte/7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „Vivira“ zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht‐spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) ab.

GOP 01472 kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung GOP 01472 wird zunächst extra‐ budgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01472 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte,
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt,
  • Orthopädinnen und Orthopäden,
  • Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie sowie

Fachärztinnen und -ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, die Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln.

DiGA „zanadio“ nach GOP 01473 abrechnen

Die GOP 01473 (64 Punkte/7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „zanadio“ zur Behandlung von Adipositas bei Patientinnen ab. GOP 01473 kann bis zu zweimal im Krankheitsfall, aber nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen, berechnet werden.

Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung GOP 01473 wird zunächst extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01473 abrechnen:

  • Internisten ohne Schwerpunkt sowie
  • Endokrinologen,
  • Gastroenterologen und
  • Kardiologen.

DiGA „Invirto“ nach GOP 01474 abrechnen

Die GOP 01474 (64 Punkte/7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die App „Invirto“ zur Behandlung von Agoraphobie, Panikstörung oder Sozialen Phobien bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren ab. GOP 01474 kann je Indikation einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden.

Die Leistung GOP 01474 wird zunächst extrabudgetär vergütet. Folgende Fachgruppen können die GOP 01474 abrechnen: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen & -therapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie‐Vereinbarung.

GOP-Abrechnungspositionen für vorläufig gelistete DiGA im Detail

Pauschale 86700 bei DiGA abrechnen

Die Pauschale 86700 (7,12 Euro) können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten seit 1. Mai 2022 für die Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA abrechnen, die vorläufig im BfArM‐Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.

Die Pauschale 86700 ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig – im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal. Da einige DiGA die Daten und Arztberichte nur über die App oder optional als PDF‐Dokument zur Verfügung stellen, kann die Leistung nicht in der Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden. Die Pauschale 86700 kann für den Erprobungszeitraum der jeweiligen DiGA berechnet werden und wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die Pauschale 86700 abrechnen:

  • Hausärztinnen und -ärzte,
  • Kinder‐ sowie Jugendärztinnen und -ärzte mit der Zusatzweiterbildung Kinder‐ und Jugend‐Orthopädie oder mit der Zusatzweiterbildung Kinder‐ und Jugend‐Rheumatologie,
  • Internistinnen und Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärztinnen und -ärzte, die an der Onkologie‐Vereinbarung teilnehmen),
  • Gynäkologinnen und Gynäkologen,
  • Orthopädinnen und Orthopäden sowie Unfallchirurginnen und -chirurgen,
  • Chirurginnen und Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärztinnen und -ärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie),
  • Fachärztinnen und -ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Fachärztinnen und -ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und
  • Fachärztinnen und -ärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie.

DiGA: Nur noch Verlaufskontrollen berechnungsfähig

Die bis zum 31.12.2022 für die alleinige Verordnung von DiGA berechnungsfähige GOP 01470 ist ab dem 1. Januar 2023 in den Versicherten- und Grundpauschalen aufgegangen und somit nicht mehr gesondert berechnungsfähig.

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