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Covid-19 in der Praxis

09. Apr. 2021
Covid-19-Impfung in der Praxis

Wichtiges zu Organisation und Ablauf

Die Corona-Schutzimpfung startete Anfang April in den Hausarztpraxen. Fachärzte, Privatärzte und Betriebsärzte sollen folgen, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist. Wichtige Informationen zur Organisation der Impfung in den Praxen finden Sie hier. 1

Lesedauer: ca. 9 Minuten

Die folgenden Fragen hat der Virchowbund, der Verband aller ambulant tätigen Hausärzte und Fachärzte Deutschlands beantwortet. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen regionale Abweichungen geben kann. Fragen Sie im Zweifel Ihre KV.

Wie wird die Impfung abgerechnet und vergütet?

Sie erhalten pro

  • Impfung: 20 Euro
  • Ausschließlicher Impfberatung: 10 Euro
  • Hausbesuch: 35 Euro + Impfung
  • Mitbesuch: 15 Euro + Impfung
  • Priorisierungszeugnis: 5 Euro + 90 Cent Porto

Für die Erst- und Zweitimpfung erhalten Sie insgesamt mindestens 40 Euro.
Pro Impfstoff gibt es eine Pseudoziffer:

  • 88331 für Biontech/Pfizer
  • 88332 für Moderna
  • 88333 für AstraZeneca

Diese Pseudoziffern werden jeweils um Buchstaben (Suffixe) für die Impfindikation ergänzt, wobei der erste Buchstabe für die Erst-Impfung und der zweite Buchstabe für die Zweit-Impfung steht:

  • A/B = Indikation „Allgemein“
  • V/W = Indikation „Beruf“
  • G/H = Indikation „Pflegeheimbewohner/in“

Auch Nicht-GKV Versicherte werden über die KV abgerechnet.
Die Impfung wird mit ICD-10-Code U11.9 kodiert.

Wie muss ich Impfungen dokumentieren?

Schritt 1: Tägliche Schnell-Doku über das Impf-DokuPortal. Melden Sie täglich die

  • Anzahl der Erstimpfungen je Impfstoff
  • Anzahl der Abschlussimpfungen je Impfstoff
  • Anzahl der über 60-Jährigen je Erst- und Abschlussimpfung

Schritt 2: Quartalsweise Dokumentation über die Abrechnung. Melden Sie quartalsweise die

  • Impfindikation bei Erst- und Abschlussimpfung je Impfstoff über die Pseudoziffern
  • Chargennummer (KVDT-​Feld 5010-​Chargennummer)


Die Meldung an das Robert Koch-Institut (RKI) übernehmen die KVen. Anleitung zum Impf-DokuPortal

Dokumentation im Impfausweis: Die Impfung wird wie gehabt im Impfausweis dokumentiert. Da die Hersteller zunächst keine Klebeetiketten mit Impfstoffbezeichnung und Chargennummer bereitstellen, müssen Sie die Impfung per Hand eintragen. Klebeettiketten von Biontech erhalten Sie im Rahmen der Apothekenbestellung bzw. können Sie hier beim Hersteller bestellen. Personen ohne Impfausweis können eine Ersatzbescheinigung zur Covid-19-Schutzimpfung erhalten.

Welche Personen sollen bevorzugt in den Praxen geimpft werden?

Bitte halten Sie sich grundsätzlich an die offizielle Priorisierung. Um zu verhindern, dass überzählige Impfdosen weggeworfen werden und um das Impfen zu beschleunigen, können Sie im Einzelfall auch von der Priorisierung abweichen, dort wo es sinnvoll ist. Ausdrücklich zulässig ist eine Abweichung von der Impfreihenfolge auch, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus aus hochbelasteten Grenzregionen und in oder aus deutschen Hochinzidenzgebieten zu verhindern. Derzeit stehen Ihre Patientinnen und Patienten mit chronischen Vorerkrankung im Fokus. Der Astrazeneca-Impfstoff ist seit 30.3.2021 nur noch für Personen ab 60 Jahren von der STIKO empfohlen. In den Bundesländern kann es abweichende Regelungen geben. Zudem können die Bundesländer innerhalb der drei Impfgruppen eine weitere Reihenfolge festlegen.

Kann ich die Impfung an meine MFA delegieren?

Ja, auch nichtärztliche Mitarbeiter dürfen impfen, wenn sie nachweislich dazu qualifiziert und geschult wurden. Als delegierender Arzt müssen Sie sich von dierser Qualifikation überzeugen und in unmittelbarer Nähe aufhalten. Der Facharztstandrad muss immer gewahrt bleiben. Impfanamnese und Impfaufklärung sind aber nicht delegierbar.

Wer haftet für Impfschäden?

Für die Corona-Schutzimpfung gelten dieselben Haftungsregeln wie z. B. bei der jährlichen Grippeimpfung. Als impfender Arzt bzw. impfende Ärztin müssen Sie die üblichen ärztlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten erfüllen. Der Behandlungsvertrag sieht eine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards vor. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung zu möglichen erwünschten und unerwünschten Reaktionen auf den Impfstoff sowie zu Kontraindikationen.

Wer also nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO gegen Covid-19 impft und aufklärt, bewegt sich üblicherweise innerhalb dieses Standards.
Mehr zum Thema Haftung beim Impfen in der Arztpraxis lesen Sie im Beitrag: Corona-Impfung in Arztpraxen – Alles Wichtige zur Haftung.

Wo und wie melde ich Nebenwirkungen und Impfschäden?

Impfenebenwirkungen sind immer meldepflichtig. Nebenwirkungen bzw. Verdachtsfälle melden Sie an das Paul-Ehrlich-Institut sowie an Ihr örtliches Gesundheitsamt. Das Paul-Ehrlich-Institut hat auch eine App zur Meldung von Nebenwirkungen entwickelt, die Sie Ihren Patienten empfehlen können.

Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) stellt allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine Impf-Anwendung zur Verfügung. Sie hilft die Impf-Abläufe zu vereinfachen und die Verweildauer in der Praxis zu verkürzen. Auch die Möglichkeit zur Meldung von Nebenwirkungen ist integriert. Kodieren Sie U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung.

Was muss ich zur Verabreichung des Impfstoffes wissen?

Der Astrazeneca-Impfstoff ist seit 30.3.2021 nur noch für Personen ab 60 Jahren von der STIKO empfohlen. Wird er an jüngere Personen verimpft, ist eine umfangreichere Aufklärung nötig.

Biontech bietet Webinare für Praxisärzte an. Die Schulungsreihe ist speziell für die Einführung der nunmehr beginnenden Impfungen in den Praxen gedacht. Das Themen-Spektrum reicht vom logistischen Ablauf über die Wirkweise des mRNA-Impfstoffes bis hin zur Anwendung, der Kommunikation mit den Patienten und aktuellen Studiendaten.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass z. B. die Kühlung des Impfstoffs kein Problem darstellt, jedoch die Vorbereitung der Impfung selbst und die Organisation der Praxisabläufe mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Vorbereitung des Impfablaufs erfordert Zeit, auch erfahrene Praxisteams müssen zur Covid-Impfung geschult werden und eine Nachbeobachtung von Impfreaktionen muss gewährleistet werden.

  • Die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna sind sehr empfindlich in Bezug auf Erschütterung. Der Impfstoff darf nicht geschüttelt werden. Schnipsen und aspirieren Sie nicht.
  • Der mRNA-Impfstoff von Biontech muss innerhalb von 120 Stunden verbraucht werden.
  • Beim Vakzin von Astrazeneca sind 10 Dosen in einem Behältnis, die nach der Öffnung zügig verimpft werden müssen.

Wo soll ich Patienten zur Impfung ausklären und beraten?

Wie bei allen anderen Schutzimpfungen, sind Sie verpflichtet, die zu impfende Person oder den Sorgeberechtigten über die Vorteile und Risiken vorab zu informieren. Halten Sie sich für Erst- und Zweitimpfung an dieses Vorgehen:

1. Aufklärungsmerkblatt aushändigen: Die Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung erfolgt vor der ersten Impfung. Nutzen Sie die bundesweit einheitlichen Aufklärungsmerkblätter des RKI in mehreren Sprachen.
2. Aufklärungsgespräch anbieten: Ein Aufklärungsgespräch ist nicht zwingend erforderlich, aber anzubieten. Die Person kann das Angebot auch ablehnen.
3. Impffähigkeit feststellen: Eine Anamnese ist nur dann erforderlich, wenn Sie die Person nicht kennen, weil sie zum ersten Mal Ihre Praxis aufsucht. Hierfür können Sie den Anamnesebogen des RKI nutzen. Bei bekannten Patienten muss die Impffähigkeit zumindest im Hinblick auf akute Infektionen etc. geprüft werden.
4. Einwilligung einholen
Dokumentieren Sie in der Patientenakte, dass Sie die zu impfende Person aufgeklärt haben und die Person eingewilligt hat. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Sie können dazu das Aufklärungsmerkblatt des RKI für eine Einwilligungserklärung verwenden. Auch eine formlose Einwilligungserklärung ist möglich.

Wie erhalten meine Patienten einen Impftermin?

Eine zentrale Einladung gibt es nicht. Sie können Ihre Patienten gezielt ansprechen, denn Sie wissen am besten, wer zunächst geimpft werden sollte.

Wie soll ich die Impftermine organisieren?

Das bleibt Ihnen überlassen. Sie können z. B. Impfsprechstunden oder Impfnachmittage einrichten. Bestellen Sie vorsorglich so viele Patienten ein, wie Sie Impfstoff für die Woche geordert haben und planen Sie flexibel, solange der Impfstoff knapp ist. 

Planen Sie gerade zum Start etwas mehr Zeit für die Vorbereitung des Impfstoffes ein. Die Hersteller stellen dazu Informationsmaterialien bereit, das Sie unten auf dieser Seite als Download finden. Leider ist es insbesondere in der Anfangszeit nicht unwahrscheinlich, dass Sie Termine absagen müssen, weil Sie weniger Dosen erhalten als bestellt wurden.

Der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer enthält 6 Dosen. Er muss innerhalb von 120 Stunden verbraucht werden. Beim Vakzin von Astrazeneca sind 10 Dosen in einem Behältnis, die nach der Öffnung zügig verimpft werden müssen. Bedenken Sie bei der Terminvergabe den Abstand zwischen Erst- und Folgeimpfung. Er beträgt bei dem Impfstoff von Biontech/Pfizer 6 Wochen und bei dem von Astrazeneca 12 Wochen. Planen Sie die Folgeimpfungen möglichst frühzeitig ein, sodass Sie ausreichend Kapazitäten haben. Wenn Sie eine digitale Terminvergabe nutzen, ist diese Funktion oft schon automatisch integriert.

Wie bestelle ich den Impfstoff? Wie und wann wird er geliefert?

Impfstoff bestellen Sie – wie bei anderen Schutzimpfungen auch – ausschließlich bei der Sie primär beliefernden Apotheke über das Muster 16. Die Praxen werden einmal wöchentlich über den Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen beliefert. Zusammen mit dem Impfstoff wird das jeweilige Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) in entsprechender Anzahl von der Apotheke mitgeliefert.

Das schreiben Sie auf das Formular 16

Beispiele:
Bestellung für Erstimpfungen:  „30 Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“
Bestellung für Erst- und Zweitimpfungen:  „50 Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 18 Impfstoffdosen Comirnaty Biontech/Pfizer und 10 Impfstoffdosen Covid-19-Vaccine Astrazeneca für Zweitimpfungen“

  • Die Anzahl der ausgelieferten Dosen wird gegebenenfalls entsprechend der Vial-Inhalte angepasst.
  • Die Bestellung des Impfstoffs muss immer bis spätestens Dienstag, 12 Uhr, für die darauffolgende Woche in der Apotheke erfolgen.
  • Die Bestellmenge ist zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Sie müssen insbesondere zu Beginn damit rechnen, dass Ihre Praxis abhängig vom gesamten Bestellvolumen weniger Dosen erhält als Sie bestellt haben.

Vorerst soll vor allem in Hausarztpraxen geimpft werden. Voraussichtlich bis 18. April 2021 steht ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer zur Verfügung. Ab KW 16 folgt der Impfstoff von Astrazeneca, ab KW 17 Johnson & Johnson. Moderna wird aus Transportgründen ausschließlich in den Impfzentren verimpft. Ab der letzten Aprilwoche ist mit deutlich mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen. Ausführliche Informationen zum Bestell- und Lieferprozess finden Sie im Dokument „Bestellung und Vorbereitung“.

Wie erhalte ich das Zubehör (Nadeln, Spritzen, Kanülen etc.)?

Praxen erhalten Verbrauchsmaterialien (Spritzen, Kanülen sowie ggf. NaCl-Lösung) zusammen mit dem auf Muster 16 bestellten Impfstoff von der Apotheke. Bei der Belieferung wird ein Puffer von 20 Prozent berücksichtigt, sodass Praxen mehr Materialien erhalten als pro Impfung vorgesehen ist.

Welche Kontraindikationen gibt es? Werden Schwangere, Stillende, Allergiker, Immunsupprimierte, zuvor Infizierte etc. geimpft?

Der Astrazeneca-Impfstoff ist seit 30.3.2021 nur noch für Personen ab 60 Jahren von der STIKO empfohlen. Immunsupprimierte und Patienten mit onkologischen Erkrankungen können geimpft werden. Eine laufende medikamentöse Therapie bei Tumorerkrankung, entzündlich rheumatischer oder immunologischer Erkrankung stellt ebenfalls keine Kontraindikation für eine Impfung dar. Bei Schwangeren und Stillenden ist eine Abwägung im Einzelfall nötig. Impflinge mit nachgewiesener PCR-positiver Corona-Infektion sollten ca. 6 Monate nach Infektionsdiagnose geimpft werden. Sie erhalten nur eine einzige Impfdosis.

Laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) besteht in der EU nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kontraindikation bei der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen und der Astrazeneca Vaccine für Allergikerinnen und Allergiker oder Menschen mit Anaphylaxien in der Vorgeschichte.

Absolut kontraindiziert ist eine Impfung bei:

  • bekannter Allergie auf Inhaltsstoffe der Covid-19-Impfstoffe (insbesondere z.B. Polyethylenglykol, Makrogol, Polysorbat etc.)
  • einer allergischen Reaktion auf die erste Dosis

Daher sollte stets – auch vor der zweiten Dosis – eine ausführliche Anamnese erhoben werden.

Welcher Abstand zu anderen Impfungen oder einer Narkose ist empfehlenswert?

Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden (STIKO, 08.01.21). Bei Vollnarkosen ist ein Abstand von 10-14 Tagen angeraten.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sind bei Antikoagulation zu beachten?
  • 23G—25G-Kanüle benutzen
  • mindestens 2 Minuten drücken
  • 30 Minuten überwachen

Ist nach der zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff mit vermehrten Nebenwirkungen zu rechnen?

Ja. Insbesondere jüngere Impflinge (< 50 Jahre) zeigen vermehrt akute Impffolgen, wie Brechreiz, Kopfschmerzen, Unwohlsein und Gliederschmerzen.

Wo injiziere ich, wenn eine Injektion in den m. deltoideus nicht möglich ist?

Injizieren Sie in den m. vastus lateralis.

Weitere nützliche Quellen

  • PDF-Downloads zum Thema Testung, Arbeitsschutz und mehr sowie einen Überblick über die jüngsten Aktualisierungen finden Sie auf dieser Übersichtsseite.
  • Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) stellt allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine Impf-Anwendung zur Verfügung. Sie hilft die Impf-Abläufe zu vereinfachen und die Verweildauer in der Praxis zu verkürzen. Auch die Möglichkeit zur Meldung von Nebenwirkungen ist integriert.
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