
Covid-19: Ab 1. Oktober ändert sich der Impfstatus
Aktuell spielt der Impfstatus eine untergeordnete Rolle. Das wird sich ab Herbst ändern. Denn am 1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft - viele Menschen könnten dann den Status "vollständig geimpft" verlieren. Wer dann noch als vollständig geimpft gilt, erfahren Sie hier.1
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Autor: Ute Eppinger | Redaktion: Dr. Nina Mörsch
Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit SARS-CoV-2 nimmt weiter ab. Doch Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, denn längst nicht jeder der infiziert ist, lässt auch einen PCR-Test machen. Dr. Johannes Nießen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und Leiter des Kölner Gesundheitsamtes, stuft die tatsächliche Inzidenz – basierend auf Abwasser-Beprobungen in Köln – als 2- bis 3-mal so hoch ein.
Ab 1. Oktober vollständig geimpft erst nach 3 statt 2 Impfungen
Möglichweise führt die Änderung des Impfstatus ab 1. Oktober aber dazu, dass sich künftig wieder mehr Infizierte mittels PCR testen lassen und nicht nur einen Antigen-Schnelltest machen. Bis zum 30. September reichen laut Bundesregierung 2 Impfungen oder eine Impfung, wenn es vor der Impfung zu einer mit Antikörpertest oder mit PCR-Test bestätigten Infektion kam oder nach der Impfung eine mit PCR nachgewiesene Infektion vorlag und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Ab dem 1. Oktober allerdings braucht man 3 Impfungen oder 2 Impfungen, wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte, vor der 2. Impfung eine mit PCR nachgewiesene Infektion vorlag oder nach der 2. Impfung eine mit PCR nachgewiesene Infektion stattfand und seit dem Test 28 Tage vergangen sind.
„Wir empfehlen unbedingt – eben auch wegen des Genesenenstatus – eine PCR zu machen“, sagt Nießen. Er erinnert daran, dass man bei Symptomen nach einem positiven Schnelltest auch einen Anspruch auf eine Bestätigung der Infektion durch eine PCR hat.
Auf den Omikron-angepassten Impfstoff warten oder eher nicht?
Nießen plädiert für Pragmatismus im Umgang mit Patienten, die infiziert waren, aber keine Bestätigung ihrer Infektion durch eine PCR nachweisen können. Eine Impfung kurz nach einer Infektion sei nicht sinnvoll, aber auch nicht schädlich. „Da würde ich mich als Impfarzt immer am Patienten und nicht an den Regularien orientieren. Und wenn der glaubhaft versichern kann, dass er eine Infektion hatte, dann ergibt es natürlich keinen Sinn, diesen Patienten – auch wenn er keine PCR hatte – zu impfen. Das ist eine Abwägung, die man in der Praxis treffen muss.“
Nießen empfiehlt zudem jüngeren, gesunden Patienten auf den angepassten Impfstoff zu warten, der im Oktober verfügbar sein soll. Älteren könne man eher raten, sich jetzt impfen zu lassen.
Zur Frage, ob es sinnvoll sei, sich nach der vierten Impfung dann im Spätjahr noch mal mit dem angepassten Impfstoff impfen zu lassen, sagt er: „Es ergibt keinen Sinn, alle 3 Monate neu zu impfen. Dann würde man überimpfen.“ Es sei auch nicht so, dass nach 3 Monaten keine neutralisierenden Antikörper mehr vorhanden sind, „es werden im Lauf der Zeit einfach nur weniger“.
Ob nach einer vierten Impfung noch eine fünfte mit dem angepassten Impfstoff infrage kommt, hänge von der Infektionslage ab. „Für besonders vulnerable Menschen, die chronisch krank sind und ein hohes Alter aufweisen, könnte eine 5. Impfung im Januar möglicherweise sinnvoll sein. Das würde ich aber vom Infektionsgeschehen abhängig machen“, sagt Nießen und verweist auf die Stellungnahme des Expertenrates.
Dieser hatte Anfang Juni in seiner 11. Stellungnahme 3 Szenarien umrissen. „Das günstigste Szenario geht davon aus, dass zunehmend weniger Virus zirkuliert. Sollte das so kommen, würde ich von einer weiteren Impfung zunächst abraten“, so Nießen.
Dieser Beitrag ist im Original auf Medscape.com erschienen.
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