
Fragen zum Umgang mit Risikopatienten
Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen nimmt eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus häufiger einen schweren Verlauf – unabhängig vom Alter. Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema.
Lesedauer: ca. 6 Minuten

Stand: 21.04.2020
Wie gehe ich in einer onkologischen Praxis vor?
Antwort: Bislang gibt es keine Zahlen zu einer erhöhten...
Bislang gibt es keine Zahlen zu einer erhöhten Erkrankungsrate bei Krebspatienten. Die DGHO betont jedoch eine besondere Achtsamkeit bei der Einhaltung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, wozu auch Hygienemaßnahmen zählen.
Die Stellungnahme der Fachgesellschaft finden Sie hier: https://www.coliquio.de/wissen/onkologie-kompakt-100/covid-19-krebspatienten-100
Ist bei Immunsupprimierten Patienten ein schwererer Verlauf zu erwarten?
Antwort: Personen mit einem geschwächten Immunsystem (aufgrund...
Personen mit einem geschwächten Immunsystem (aufgrund einer Erkrankung oder durch Medikamente) zählen zu den Risikogruppen für schwere Verläufe. (Link) Für diese Gruppen sind die empfohlenen Präventionsmaßnahmen (Hygiene, kein Kontakt zu Infizierten, Vermeiden von Großveranstaltungen) besonders wichtig.
Eine Impfung gegen Pneumokokken ist sinnvoll und wurde auch von Gesundheitsminister Jens Spahn für Menschen ab 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen empfohlen. Bakterielle Superinfektionen im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 stellen eine besondere Gefahr dar. (Link)
Auch eine Grippeschutz-Impfung ist noch sinnvoll, auch wenn eine gleichzeitige Infektion mit Influenza und Covid-19 unwahrscheinlich ist. Das Gesundheitssystem kann durch Prävention anderer Erkrankungen entlastet werden.
Sollte ich meinen Risiko-Patienten jetzt eine Pneumokokken-Impfung empfehlen?
Antwort: Eine Impfung gegen Pneumokokken ist sinnvoll und ...
Eine Impfung gegen Pneumokokken ist sinnvoll und wurde auch von Gesundheitsminister Jens Spahn für Menschen ab 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen empfohlen. Bakterielle Superinfektionen im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 stellen eine besondere Gefahr dar. (Link)
Allerdings wird inzwischen von einer hohen Nachfrage an den Pneumokokken-Impfstoff berichtet, so dass dieser vor allem Risikogruppen vorbehalten werden sollte, so die aktuelle Handlungsempfehlung der STIKO. (Link)
Kann ich statt Pneumovax23 auch Prevenar13 bei Risikopatienten geben?
Antwort: Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut...
Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut soll Prevenar13 ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren verwendet werden.
Prevenar13 ist nach Angaben des PEI derzeit „begrenzt verfügbar“, danach sind für die Säuglingsimpfung noch Kontingente vorhanden. Diese sollen aber nicht für Erwachsene verwendet werden, um die Impfung von Säuglingen nicht zu gefährden. Hersteller und Apotheker kontrollierten daher die Abgabe, erklärte Isabelle Bekeredjian-Ding gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, die am PEI die Abteilung Mikrobiologie leitet. [Link]. Für weitere Informationen können sich Ärzte an ihre zuständige KV wenden.
COPD: Sollte Kortison weitergegeben werden?
Antwort: COPD-Patienten sollten Empfehlungen der Deutschen...
COPD-Patienten sollten Empfehlungen der Deutschen Atemwegsliga e.V. zufolge
- die empfohlenen Hygienemaßnahmen besonders genau einhalten: Händewaschen und Abstand halten
- die regelmäßigen Kontrollbesuche beim Lungenarzt, zum Beispiel in Rahmen des DMP COPD, verschieben, falls kein akuter Anlass für den Arztbesuch besteht. Es bleibt Zeit bis Ende des Jahres, die Routineuntersuchung im Rahmen des DMP durchzuführen.
Außerdem heißt es: Es wird diskutiert, ob inhalative Kortisonpräparate das Infektionsrisiko erhöhen könnten. Bei weitem nicht jeder COPD-Patient ist auf eine Behandlung mit inhalativem Kortison angewiesen. Aus diesem Grund sollte der Arzt entscheiden, ob eine inhalative Kortisonbehandlung (als Einzel- oder in einem Kombinationspräparat) unbedingt erforderlich ist und dann gegebenenfalls die Therapie ändern. Patienten sollten die Therapie aber auf keinen Fall selbstständig absetzen. [Link]
Asthma: Bergen inhalative Glucocorticoide ein höheres Infektionsrisiko? Sollten sie abgesetzt werden?
Antwort: Im Gegenteil, die inhalativen Glucocorticoide sollten, nach...
Im Gegenteil, die inhalativen Glucocorticoide sollten, nach Empfehlung der Lungenliga, unbedingt weiter genommen und je nach asthmatischer Symptomatik in der Dosis angepasst werden. Unter adäquater Asthma-Therapie ist die Infektionsgefahr nicht erhöht. (Link)
Empfehlungen für Kinder
Eltern fragen sich, ob Kinder mit Allergien (Allergische Rhinitis, Asthma bronchiale, Nahrungsmittelallergie) und atopischer Dermatitis ein erhöhtes Risiko haben, im Rahmen einer Coronaviirus-Infektion an Covid-19 zu erkranken bzw. schwerer zu erkranken als Kinder ohne allergische Erkrankungen.
Die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA) hat zu diesem Themenkomplex eine Stellungnahme veröffentlicht mit beruhigender Botschaft: Kinder sind seltener von COVID-19-Infektionen betroffen und erkranken in der Regel weniger schwer. Wie für die erwachsenen Asthmatiker*innnen wird empfohlen, Therapien unverändert fortzuführen. [Link]
Sind Kinder mit Asthma besonders gefährdet?
Antwort: Die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin...
Die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA) hat zu diesem Themenkomplex eine Stellungnahme veröffentlicht mit beruhigender Botschaft:
Kinder sind seltener von COVID-19-Infektionen betroffen und erkranken in der Regel weniger schwer. Wie für die erwachsenen Asthmatiker wird empfohlen, Therapien unverändert fortzuführen. [Link]
Soll man chronisch Kranke krankschreiben, wenn Home-Office nicht möglich ist?
Antwort: Menschen ohne Krankheitszeichen darf der Arzt keine AU-Bescheinigung...
Menschen ohne Krankheitszeichen darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. So besteht kein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, aus Angst vor Ansteckung nicht bei der Arbeit zu erscheinen.
Der Arbeitgeber kann und muss mit seinem Arbeitnehmer aufgrund seiner Fürsorgepflicht abstimmen, wie er mit diesem Risiko umgeht. In Frage kommen (unbezahlte/bezahlte) Freistellung, Urlaubs- oder Gleitzeitabbau. Ein berufliches Tätigkeitsverbot kann nur das Gesundheitsamt aussprechen. Dieses kommt jedoch erst bei Verdacht oder Infektion in Betracht. Unbenommen hiervon ist das Beschäftigungsverbot aufgrund ärztlichen Attests nach Mutterschutzgesetz. [Link]
Infos dazu gibt auch der Marburger Bund.
Wie lautet die aktuellen Empfehlungen zu Ibuprofen?
Antwort: Hierzu heißt es in der aktuellen S1-SARS-CoV-2-Leitlinie...
Hierzu heißt es in der aktuellen S1-SARS-CoV-2-Leitlinie: Ob Covid-19 durch die Einnahme von ACE-Hemmern, Angiotensin-II-Rezeptoren-blockern (Sartanen), Glitazonen oder Ibuprofen (Hochregulierung von ACE-2 in meist nicht-humanen Experimentalstudien) verschlimmert werden kann und ein eventueller Austausch gegen andere Arzneisubstanzen vor Komplikationen schützt, ist unbekannt; dieser hypothetisch bestehende Zusammenhang ist wissenschaftlich bislang nicht belegt.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Evidenz existiert, kann ein genereller Austausch oder gar ein ersatzloses Absetzen der Substanzen nicht empfohlen werden.
Laut Professor Thomas Eschenhagen, Vorstandsprecher des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. ist es aber für Patienten, die Ibuprofen oder andere NSAR zum Beispiel bei grippeähnlichen Symptomen einnehmen, ohne Probleme möglich, auf Paracetamol auszuweichen. Es hat zumindest eine ähnlich gute fiebersenkende Wirkung. Er weist außerdem darauf hin, dass für Herzpatienten, die Acetylsalicylsäure (ASS) als Standardtherapie zur Thromboseprophylaxe einnehmen, bei einer Grippe ohnehin nur Paracetamol in Frage kommt. Patienten sollten aber wissen, dass sie unbedingt die Dosis-Obergrenzen beachten, um Leberschädigungen durch das Medikament zu vermeiden. [Link]
Auch die europäische Arzneimittelbehörde EMA empfiehlt, Fieber und Schmerzen bei Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion sowohl mit Paracetamol als auch mit schmerzlindernden und entzündungshemmenden Medikamenten wie Ibuprofen zu behandeln. Die WHO hat ihre Warnung vor der Einnahme von Ibuprofen in Zusammenhang mit einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus ebenfalls widerrufen.
Wirken ACE-Hemmer sich auf den Krankheitsverlauf aus?
Antwort: In der Tat nutzt SARS-CoV-2 das transmembranäre Enzym ACE2...
In der Tat nutzt SARS-CoV-2 das transmembranäre Enzym ACE2 als Rezeptor (hier eine aktuelle Studie: https://www.cell.com/cell/fulltext/S0092-8674(20)30229-4), um in die Zelle zu gelangen.
Laut Professor Thomas Eschenhagen, Vorstandsprecher des Deutschen Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. DZHK gibt es bislang keine belastbaren klinischen Daten, dass Patienten aufgrund der Einnahme von ACE-Hemmern und Sartanen einen schlechteren Verlauf bei einer SARS-CoV-2-Infektion haben könnten. (Stand 15.04.2020) [Link]
Auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie und die Deutsche Hochdruckliga raten aktuell davon ab, Blutdrucksenker wie ACE-Hemmer und Sartane abzusetzen. Vielmehr bringt das Absetzen von Blutdrucksenkern erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich. Denn es ist bewiesen, dass ACE-Hemmer und Sartane bei Patienten mit Bluthochdruck und Herzschwäche die Sterblichkeit und die Wahrscheinlichkeit senken, im Krankenhaus behandelt werden zu müssen. Außerdem schützen sie die Nieren dieser Patienten.
Schädigt Covid-19 das Herz?
Antwort: Covid-19 kann Herz und Kreislauf sowohl direkt als auch...
Covid-19 kann Herz und Kreislauf sowohl direkt als auch indirekt beeinträchtigen, erläutert das Deutsche Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung. [Link] Durch die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus können akute Schäden am Herz, Herzmuskelentzündungen, Herzrhythmusstörungen und Thrombosen auftreten. Zu akuten Schäden am Herz kommt es beispielsweise bei sieben bis 17 Prozent der Patienten, die wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das zeigen bis Mitte März veröffentlichte Daten, die überwiegend aus China stammen.
Weitere Informationen für Ihre Patienten zum Herunterladen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Merkblatt für chronisch kranke Menschen zum neuartigen Coronavirus
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