
Corona-Test: Wer nun zahlen muss und wer ihn kostenlos bekommt
Corona-Teststationen gab es zwischenzeitlich fast an jeder Imbissbude. Nun laufen die kostenlosen Schnelltests aus. Für die meisten heißt es künftig: Test selbst bezahlen oder zumindest einen Teil davon. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.1
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Mal eben kostenlos auf Corona testen - damit ist nun nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten an Teststationen oder in Apotheken gibt es nun nur noch für bestimmte Gruppen geben. Andere müssen drei Euro zuzahlen. Darauf hatten sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in der vergangenen Woche geeinigt.
Der Testmarkt wird sich nach Einschätzung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun neu orientieren. «Es wird vielleicht den einen oder anderen Anbieter geben, der dann die Tests nicht mehr anbietet, es wird aber auch viele geben, die das sofort nutzen und dann mit diesen Regeln klarkommen», sagte er am Mittwoch in Berlin.
Was ändert sich grundsätzlich?
Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, «ausgesetzt», heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Die überarbeitete Testverordnung mit den neuen Regeln steht seit Mittwoch im Bundesanzeiger und greift damit ab diesem Donnerstag.
Wer bekommt weiterhin Gratis-Tests?
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt dem Entwurf zufolge ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.
Kostenlose Corona-Schnelltests soll es künftig weiterhin auch für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer geben. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch mit. «Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei: Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests», sagte der SPD-Politiker.
Und wer muss drei Euro zuzahlen?
Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen «Veranstaltung in einem Innenraum» am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.
Da kann ja jeder behaupten, «ich will meine kranke Oma besuchen». Wie soll das kontrolliert werden?
Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten «glaubhaft» gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.
Welche Nachweise werden noch verlangt?
Wie bisher muss ein «amtlicher Lichtbildausweis» vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf – für die es weiterhin Gratistests gibt – noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.
Wo gibt es noch offene Fragen?
Etwas Verwirrung gab es beim Punkt Besuche bei älteren oder Vorerkrankten. Zwar können sich Menschen, die Angehörige oder Bekannte in Kliniken oder Pflegeheimen besuchen, weiterhin kostenlos testen lassen. In der Verordnung heißt aber auch, diejenigen, die sich mit Über-60-Jährigen oder mit Vorerkrankten treffen wollen, müssen für einen Test drei Euro zuzahlen. Hier wird eine Trennlinie zwischen privaten Treffen und Begegnungen in Einrichtungen gezogen.
Es mache einen Unterschied, ob man möglicherweise infiziert in eine Klinik oder eine Pflegeeinrichtung spaziere oder jemanden zu Hause treffe, erläuterte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Nachfrage.
Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?
Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie – mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind», hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Schritt begründet.
Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wäre es 5 Milliarden.
Übernehmen die Länder den Drei-Euro-Anteil?
Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder hatten aber schnell signalisiert, dass es dafür keine Pläne gibt. Die drei Euro ersetze man nicht «und zwar in keinem der Länder», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag.
Was sagt die Kassenärztliche Bundesvereinigung?
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests gefordert. «Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden. Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist Null», sagte Gassen der «Bild»-Zeitung (Freitag). Es sei eine «völlig sinnfreie Veranstaltung, anlasslos gesunde Menschen mit fragwürdiger Qualität zu testen», betonte der KBV-Chef. PCR-Tests bei Patienten mit Symptomen seien aber wichtig, um Corona-Infektionen eindeutig nachzuweisen.2
Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit hatten am Donnerstag in einem Schreiben an Lauterbach erklärt, dass sie Bürgertestungen «zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können.» Sie begründeten dies unter anderem damit, dass sie Anspruchsvoraussetzungen noch weniger als schon der Vergangenheit prüfen könnten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Anfrage, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. «Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind», sagte ein Sprecher.
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