Chirurgen raten zur Ausweitung von Zweitmeinungsverfahren
In Deutschland wird im internationalen Vergleich zu viel operiert, beklagt die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und wirbt für mehr Indikationssicherheit. Um diese zu erhöhen, raten DGCH-Experten zur Ausdehnung des Zweitmeinungsverfahrens.
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Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH).
Ökonomischer Druck führt zu unnötigen Operationen
In Deutschland wird – ebenso wie in den USA – in vielen Bereichen oft unnötig operiert, ohne eindeutige Indikation. „Die Gründe dafür liegen häufig im ökonomischen Druck, der mit dem Erreichen bestimmter Mindestmengen-Vorgaben oder Fallzahlen verbunden ist“, so Schmitz-Rixen.
Um Patientinnen und Patienten vor unnötigen Behandlungen zu schützen, besteht daher seit 2019 für eine Reihe planbarer Eingriffe und Operationen ein gesetzlicher Anspruch auf ein geregeltes ärztliches Zweitmeinungsverfahren, das die Kassen übernehmen. Die Liste der zweitmeinungsberechtigten Eingriffe wird laufend erweitert – zuletzt im Juli um Eingriffe am Hüftgelenk, ab Oktober um geplante Eingriffe an Aortenaneurysmen.
Planbare Eingriffe mit Anspruch auf Zweitmeinung
Vor diesen Eingriffen, sofern sie planbar sind, können Versicherte bislang eine zweite Meinung einholen:
- Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
- Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
- Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom
- Implantationen einer Knieendoprothese
- Eingriffe an der Wirbelsäule
- Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
- Implantation von Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Entfernung der Gallenblase
- Ab 1. Juli 2024: Hüftgelenkersatz
- Ab 1. Oktober 2024: Aortenaneurysmen
„Aortenaneurysmen werden häufig unnötig operiert“, bestätigt Schmitz-Rixen. Zwar empfehlen die Leitlinien, erst ab einer Aortaausdehnung von mehr als 5,5 Zentimetern zu operieren. „Wir liegen in Deutschland aber im Durchschnitt statistisch gesehen bei 5,5 Zentimetern und gehen davon aus, dass in 40 Prozent der Fälle außerhalb der Leitlinie operiert wird“, so Schmitz-Rixen.
Auch bei vergleichsweise einfachen Eingriffen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. „Patientinnen und Patienten mit rechtsseitigen Unterbauchschmerzen werden in Deutschland viel häufiger operiert als in anderen Ländern“, berichtet DGCH-Präsident Professor Dr. med. Udo Rolle. Während eine akute Blinddarmentzündung sofort operiert werden muss, kann bei einer unkomplizierten Appendizitis als Alternative auch eine Behandlung mit Antibiotika in Betracht gezogen werden.
Zweitmeinungsverfahren auf weitere Operationen erweitern
Zwar haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der freien Arztwahl immer die Möglichkeit, mit einer hausärztlichen Überweisung einen weiteren Facharzt oder Fachärztin zu konsultieren, um eine zweite Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einzuholen. Dennoch empfehlen die DGCH-Experten, die strukturierten gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren zu erweitern.
Vor allem für OPs an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre und Mastdarm
„Dies sollte der Fall sein vor allem für schwerwiegende und lebensverändernde Operationen etwa an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre oder Mastdarm“, meint Schmitz-Rixen. „Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit, sofern es sich nicht um akute Erkrankungen handelt, die sofort behandelt werden müssen“, ergänzt Rolle. Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, sollte den behandelnden Arzt oder Ärztin darüber informieren und sie bitten, Befunde, Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen auszuhändigen.
Mehr prospektiv-randomisierte Studien nötig
Zwei weitere Ansätze sehen die DGCH-Experten, um die Indikationssicherheit zu erhöhen. „Leitlinien sind ein wichtiges Instrument“, so Schmitz-Rixen. „Aber Leitlinien sind nur so gut wie die Evidenz, auf der sie beruhen, und es gibt zu wenig prospektiv-randomisierte Studien.“ Häufig fehle auch der Bezug zur Ergebnisqualität, „Wir benötigen eine höherwertige Studienkultur und mehr Versorgungsforschung“, kritisiert Schmitz-Rixen. Schließlich könnten auch Patientinnen und Patienten selbst zur sicheren Versorgung beitragen. „Wir möchten Betroffene ermuntern, sich über Diagnose und Behandlung zu informieren, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und ihre Meinung kundzutun.
Zusätzlich können Patientinnen und Patienten sich aktiv an klinischen Studien in der Versorgungsforschung beteiligen“, erklärt Rolle. „Die angeführten Maßnahmen werden sicherlich dazu führen, dass die immer noch erhebliche Zahl von Behandlungsfehlern deutlich reduziert werden kann“, subsummiert Professor Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „Dieses gilt auch für die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, denen sich von Seiten des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie auch in aller Regel vollständig angeschlossen wird.“

