10. September 2021
GOZ in der Praxis So rechnen Sie Langzeitprovisorien richtig ab
Steht die klinische Situation eines Zahnes noch nicht ganz fest oder man möchte die mit Zahnersatz zu behandelnden Zähne erst zu einem späteren Zeitpunkt versorgen, macht eine Versorgung mit Langzeitprovisorien Sinn. Hier erfahren Sie was es dabei zu beachten gilt. Damit die zahntechnischen Leistungen am Behandlungsstuhl nicht verloren gehen, können Sie kostenlos für Ihre Praxis eine Checkliste der möglichen Chairside-Leistungen im Zusammenhang mit provisorischen Versorgungen anfordern.
Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Wie sind Langzeitprovisorien zu berechnen und was gilt es zu beachten?
Für die Abrechnung von Langzeitprovisorien gibt es eine Reihe an Indikationen: So kann bereits die berufliche Situation, die eine definitive Versorgung binnen 3 Monaten nicht zulässt eine Indikation sein. Bei der Abrechnung nach GOZ 7080 und 7090 ist es Voraussetzung, dass die Provisorien laborgefertigt sind und die Mindesttragedauer 3 Monate beträgt. Sollten die Zähne schon vor Ablauf der 3 Monate definitiv versorgt und die Provisorien frühzeitig entfernt werden, ist die Abrechnung der GOZ 7080 sowie 7090 unzulässig.
Es gibt hier aber eine Ausnahme:
Wenn aus einem triftigem Grund der definitive Zahnersatz vorgezogen wird, beispielsweise aufgrund eines defekten Provisoriums, darf die GOZ 7080 sowie 7090 abgerechnet werden. Allerdings muss zu diesem Zeitpunkt die Rechnungsstellung bereits erfolgt sein. Ansonsten müssen die Provisorien vor Ablauf der 3 Monate mit den Ziffern 2270, 5120 und 5140 abgerechnet werden.
Sollte das Langzeitprovisorium in der Zwischenzeit abgenommen und wiedereingesetzt werden, ist dies mit den entsprechenden Positionen der Provisorien bereits abgegolten und kann nicht zusätzlich berechnet werden.
1. Tipp: Wurde das Langzeitprovisorium allerdings in einer anderen Praxis hergestellt (alio loco), kann die Wiedereingliederung nach § 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden.
2. Tipp: Das Wiederherstellen der Langzeitversorgung ist mit der GOZ 7100 abzurechnen. Diese Position ist je Krone, Spanne und Freiendsattel berechnungsfähig. Hier unterscheidet sich die Berechnung der GOZ 7090 zur 7100 in einem wichtigen Punkt in der Abrechnungsbestimmung. Die Brückenspanne ist bei der GOZ 7090 je Brückenglied abrechnungsfähig, während die GOZ 7100 nur je Spanne abgerechnet werden kann.
Die zahntechnischen Leistungen bei der Wiederherstellung sind gemäß § 9 GOZ selbstverständlich separat berechnungsfähig. In unserem Download finden Sie hierzu eine Liste der möglichen Chairside-Leistungen.
Beispiele für ein Langzeitprovisorium Zähne 44-47:
Zähne | Position | Leistungstext |
---|---|---|
44-47 | 2× 7080 | Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung. |
45-46 | 2x 7090 | Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung. |
Bei adhäsiver Befestigung 44-47 | 2× 2197 | Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.). |
Zzgl. allen zahntechnischen Leistungen nach § 9 GOZ sowie allen weiteren Begleitleistungen.
Beispiele für die Wiedereingliederung des Langzeitprovisoriums Zähne 44-47 (alio loco):
Zähne | Position | Leistungstext |
---|---|---|
44-47 | 3x 7100A | Wiedereingliederung eines Langzeitprovisoriums alio loco gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ 7100: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied. |
Beispiel für die Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums:
Zähne | Position | Leistungstext |
---|---|---|
44-47 | 2× 7100 | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied. |
45-46 | 1x 7100 | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied. |
Zzgl. allen zahntechnischen Leistungen nach § 9 GOZ sowie allen weiteren Begleitleistungen.
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Quellen: Bildquelle: © wissanu_phiphithaphong via Getty Images (Symbolbild)
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