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PRAXISOPTIMIERUNG

12. Apr. 2024
Honorarverteilungsmaßstab (1/3)

Budgetfreie Leistungen im Fokus

Der am 01.01.2023 reaktivierte Honorarverteilungsmaßstab sorgte für ordentlich Zündstoff. Ein Umdenken in der Praxis und in der zahnärztlichen Abrechnung ist unabdingbar. Oft lässt es der stressige Arbeitsalltag gar nicht zu, ein neues System zu entwickeln und in der Praxis zu implementieren. Aus diesem Grund haben sich Barbara Hornung und Carina Lumpe, Betriebswirtinnen der Zahnmedizin und Zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen, intensiv mit diesem Thema beschäftigt, um Ihnen wertvolle Tipps für Ihren Praxisalltag zu geben – entdecken Sie die budgetfreien Leistungen für Ihre Abrechnungspraxis!

Lesedauer: ca. 3 Minuten

Potenziale erkennen, Potenziale ausschöpfen: Von der Budgetierung ausgenommene Individualprophylaxe-Leistungen können eine attraktive Option sein, um in Ihrer zahnärztlichen Abrechnungspraxis wirtschaftlich zu kalkulieren. In unserem kostenlosen Download erhalten Sie einige Beispiele für zusätzlich vereinbarungsfähige Privatleistungen in Verbindung mit der Individualprohpylaxe.

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Nicht alle Leistungen fallen in das Budget

Auch wenn viele Leistungen in das Budget fallen, gibt es doch einige die eben nicht in das Budget fallen. Wir raten dazu diese für eine wirtschaftliche Abrechnung auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Leistungen bei Versicherten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe
  • Früherkennungsuntersuchungen 
  • Individualprophylaktische Leistungen (IP)
  • Leistungen die über „Sonstige Kostenträger“ laufen (Status 4 Sozialamt oder Status 9 Asylbewerber) 
  • PA-Leistungen bei Versicherten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe (ohne Begleitleistungen) 
  • Verordnung von Heilmitteln 
  • Kronen und Zahnersatz (ohne Begleitleistungen)

Bei der Quartalsabrechnung zu Beachten

Begleitleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz oder parodontologischen Leistungen stehen, sind budgetiert!

Tabelle budgetfreie Leistungen

Sie sehen, es gibt einige Leistungen, die nicht in das Budget fallen. Entwickeln Sie entsprechende IP-Systeme, sodass die Leistungen korrekt und zum richtigen Zeitpunkt berechnet werden können. Damit sichern Sie sich nicht nur Ihr Honorar, sondern binden gleichzeitig auch die „kleinen Patienten“ an Ihre Praxis.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch den Umstand, dass Sie solche IP-Leistungen delegieren können und diese von Ihren Angestellten erbracht werden dürfen. Ihnen als Behandler bleibt so wertvolle Zeit, andere Patienten zahnärztlich zu versorgen.

Achtung: Individualprophylaxe bitte auf Leistungsbeschreibung achten!

Halten Sie sich bei der Individualprophylaxe jedoch ausschließlich an die Leistungsbeschreibung. Sollten Sie weitere Leistungen erbringen, vereinbaren Sie diese privat mit Ihren Patienten. Mögliche zusätzliche Leistungen in Verbindung mit IP´s finden Sie in unserem Download.

Ebenfalls nicht zu vergessen sind die Leistungen bei Versicherten mit Pflegegrad und Eingliederungshilfe – wissen Sie denn bei allen Ihren Patienten, ob ein Pflegegrad oder eine Eingliederungshilfe besteht? Unser Tipp: Fragen Sie jeden Patienten im Anamnesebogen danach und machen Sie sich anschließend einen entsprechenden Vermerk in der Software. Aktualisieren Sie Ihre Anamnesebögen regelmäßig. 

Empfehlung: Wie Sie trotz Budgetierung Ihr Honorar sichern

Erfahren Sie in unserer exklusiven Beitragsreihe zum Honorarverteilungsmaßstab, wie Sie Ihren Praxisalltag neu denken und Ihre Abrechnungspraxis nachhaltig verbessern können. Unsere Expertinnen Carina Lumpe und Barbara Hornung geben Ihnen praxisrelevante Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie auch in Zeiten der Budgetierung finanziell erfolgreich bleiben.

Jetzt weiterlesen und Ihr Honorar sichern!

Was können Sie also tun, um Ihr Honorar zu sichern? 

Die GKV-Richtlinien und das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß Paragraf 12 sind für Zahnarztpraxen von zentraler Bedeutung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist es essenziell, Behandlungen wirtschaftlich zu kalkulieren und sich an Benchmarks zu orientieren. Dazu gehört auch die Berechnung von Zusatzleistungen wie Privatleistungen und Chairside-Leistungen. Ein regelmäßiger HKP-Recall sowie eine präzise Dokumentation sind unverzichtbar, um die Einhaltung der Richtlinien zu gewährleisten. 

Des Weiteren ist es wichtig, Material- und zahntechnische Leistungen regelmäßig zu kalkulieren und offene Posten im Blick zu behalten. Ein Praxischeck hilft dabei, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Die regelmäßige Durchführung von Prophylaxe-Recalls

Insgesamt sind eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Prozesse entscheidend, um eine wirtschaftliche und dennoch qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sicherzustellen. 

Tipp: Wie wichtig es ist Ihre Positionen richtig zu kalkulieren, haben wir bereits dargelegt. Manchmal ist es ergänzend nötig auch über dem 3,5-fachen Satz abzurechnen. An dieser Stelle sind Honorarvereinbarungen nötig – diese finden Sie in unserem Download. Zusätzlich finden Sie eine Gegenüberstellung BEMA vs. GOZ.

Nicht alle Leistungen fallen in das Budget – und wir zeigen Ihnen welche!

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Carina Lumpe & Barbara Hornung
Betriebswirtinnen der Zahnmedizin und langjährige Mitarbeiterinnen des Abrechnungsservices der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH
06042 882-446
06042 882-370
[email protected]
www.buedingen-dent.de

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