Wer freiwillig wiedereingliedern will, riskiert Versicherungsschutz? |
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Wer freiwillig wiedereingliedern will, riskiert Versicherungsschutz?
FALL: mein Klient, 34 Jahre, verunglückte gemeinsam mit seiner Ehefrau sehr schwer. Dabei starb die Frau noch am Unfallort, er überlebte mit sehr schweren Verletzungen. Heute sagen die Ärzte 8 Monate nach dem Unfall, dass er nie wieder in seinem ursprünglichen Beruf arbeiten könne. Er ist / war selbstständig und hat wohl eine "ordentliche" Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, welche auch die Leistungspflicht bereits anerkannt hat, also...
![]() Öffentliches Gesundheitswesen, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Versicherungswesen, Psychologische Psychotherapie, Ethik und Philosophie, dies & das , Medizinrecht, Neurologie und Psychiatrie
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