
Das Vorhofflimmern ist die häufigste relevante Herzrhythmusstörung, an der ca. 8-10% der über 70jährigen Bevölkerung in Deutschland leidet. Man unterscheidet das vorübergehende (paroxysmale oder intermittierende) vom permanenten Vorhofflimmern.
Die Symptomatik reicht von asymptomatischen Verläufen bis hin zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität. Ein unregelmäßiger Puls in der körperlichen Untersuchung sollte immer Anlass zu einem EKG geben, in dem man die fehlende P-Welle und in den meisten Fällen unregelmäßige Kammerkomplexe erkennt.
In der weiteren Diagnostik sind verschiedenste Ursachen wie Herzinfarkt / KHK, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Klappenerkrankungen, Elektrolytstörungen, Hyperthyreose, Schlafapnoe, Infekte, Alkohol und Medikamente zu berücksichtigen. Bei jungen Patienten ist zudem das idiopathische Vorhofflimmern häufig. In der transösophagealen Echokardiographie (TEE) muss (außer bei sicherer Dauer < 48 Stunden) nach intrakardialen Thromben gefahndet werden, die sich im flimmernden Vorhof bilden können. Diese Thromben sind die Ursache für Embolien (z.B. zerebral, mesenterial) als am meisten gefürchteter Komplikation des Vorhofflimmerns.
Das individuelle Risiko für einen Apoplex bei unbehandeltem Vorhofflimmern kann mit Hilfe des CHADS2 Score abgeschätzt werden und liegt zwischen 1,9 % pro Jahr bei einem CHADS2 Wert von 1 und 18,2 % pro Jahr bei einem Wert von 6. Ein weiteres Problem ist, dass 75 % der Embolien nicht bemerkt werden (Mikroembolien) und diese das Risiko einer vaskulären Demenz verdoppeln.
Die Wahl der Therapie hängt von der Art des Vorhofflimmerns, den Begleiterkrankungen und dem Alter des Patienten ab. An therapeutischen Mitteln zur Verfügung stehen neben der Behandlung der Grundkrankheit die elektrische Kardioversion, die medikamentöse Frequenz- oder Rhythmuskontrolle und die elektrophysiologische Ablation. Viele Patienten bedürfen zudem einer Embolieprophylaxe durch Phenprocoumon (Marcumar oder auch Markumar). Bis zum Erreichen der Ziel – INR muss in diesem Fall zusätzlich Heparin gegeben werden. Die Indikation zur Antikoagulation muss nach gründlicher Abwägung zwischen dem Risiko des Patienten (CHADS2-Score) und dem potentiellen Blutungsrisiko gestellt werden.
Als Alternative zu den Vitamin-K-Antagonisten wird derzeit Dabigatran in Studien untersucht, das Medikament ist aber noch nicht für diese Indikation zugelassen.
letzte Änderungen: 12.07.2011
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