Versorgung von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern |
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Versorgung von Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern
Als Kinderkardiologe darf ich Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr im kassenärztlichen Bereich versorgen. Häufig wünschen die Patienten jedoch eine Weiterversorgung über das 18. Lebenjahr hinaus, da eine kompetente Versorgung von komplexen angeborenen Herzfehlern häufig durch die Erwachsenenkardiologen nicht gewährleitet werden kann. Ich habe das Glück die Zusatzqualifikation EMAH (Erwachsene mit angbeorenen Herzfehlern) zu haben. Trotzdem darf ich...
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