Überweisung in den ärztlichen Bereich |
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Überweisung in den ärztlichen Bereich
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmantelvertrages für Zahnärzte wurde in §11 das Procedere der Überweisung in den ärztlichen Bereich (Labormedizin, Radiologie, Histopathologie) verändert, nunmehr besteht eine Formvorschrift, dies auf dem Formular Muster 16 (Rezeptvordruck) zu tun. Da der ärztliche Abrechnungsschein, der bisher nutzbar war, nicht in Anlage 14 a oder 14b BMV(Z) enthalten ist, darf er nicht mehr ausgefüllt werden. Gleichfalls bestimmt...
![]() Anästhesiologie, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Humangenetik, Innere Medizin, Laboratoriumsmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Zahnmedizin, Allgemeinmedizin, Allergologie
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