Thrombolyse nach ischämischen Apoplex |
---|
von
![]() |
Thrombolyse nach ischämischen Apoplex
Ist das vorgegebene Zeitfenster von 3 Stunden für eine Thrombolyse nach ischaemischen Schlaganfall überhaupt einzuhalten, wenn ich Auffindung des Patienten, Eintreffen eines Arztes, Einleitung von Erstmassnahmen ( keine Lyse, da Diagnostik noch nicht eingeleitet wurde), Krankentransport in ein dafür geeignetes Krankenhaus, Einleitung diagnostischer Massnahmen, etc. etc..Mir erscheint das realitätsfremd. In der Stadt mag dies machbar sein, aber auf dem Land?
![]() |