
Als Ärztin oder Arzt ins Ausland
Der große Ländervergleich

Der große Ländervergleich
Überlegen auch Sie, als Ärztin oder Art ins Ausland zu gehen? Doch welches Land bietet die besten Karrierechancen, das attraktivste Gehalt oder eine ausgewogene Work-Life-Balance? Hier finden Sie die beliebtesten Destinationen Ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen sowie alle wichtigen Informationen zu Gehältern, Zugangsvoraussetzungen und Arztstellen rund um den Globus.
In der aktuellen Ärztestatistik der Bundesärztekammer wird in jedem Jahr aufgeführt, wie viele Ärztinnen und Ärzte sich aus Deutschland auf den Weg in ein anderes Land gemacht haben.
Über 2.000 Ärztinnen und Ärzte verlassen jährlich Deutschland, mehrheitlich handelt es sich dabei um deutsche Medizinerinnen und Mediziner, etwas weniger um ausländische Kolleginnen und Kollegen, die nach ihrem Medizinstudium oder ihrer Tätigkeit in deutschen Kliniken und Praxen, das Land wieder verlassen.
Die Sprachbarriere scheint bei den beliebtesten Auswanderungszielen eine wichtige Rolle zu spielen, denn seit mehreren Jahren liegen die Schweiz und Österreich an der Spitze. Dahinter folgen bereits die USA. In Europa sind Frankreich, Griechenland und Spanien weitere beliebte Arbeitsorte deutscher Ärztinnen und Ärzte.
Im Gegenzug ist Deutschland für ausländische Kolleginnen und Kollegen weiterhin interessant. Im Jahr 2022 waren rund 60.000 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland tätig, die große Mehrheit in Kliniken. Knapp die Hälfte stammt aus der Europäischen Union. Die größten Gruppen sind Ärztinnen und Ärzte aus Rumänien, Griechenland und Österreich.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesärztekammer. Daten: Stand 2022.



Die Bundesärztekammer beantwortet die wichtigsten Fragen zur ärztlichen Tätigkeit im Ausland. Hier der Überblick.
In der Regel sind die nationalen Gesundheitsministerien für Fragen rund um den ärztlichen Berufszugang Ansprechpartner. Bei Informationen bezüglich der Weiterbildung können auch die nationalen Ärztevereinigungen weitere Auskünfte zuständiger Stellen geben. In manchen Ländern gibt es spezielle Registrierungsbehörden, die oft bei den Gesundheitsministerien angesiedelt sind (z.B. Medical Councils).
Für Ärztinnen und Ärzte, die im europäischen Ausland arbeiten möchten, regelt die Europäische Richtlinie 2005/35/EG die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsnachweise für die ärztliche Grundausbildung sowie für die Weiterbildung zum Facharzt.
Sie gilt in den Staaten
Die von den 27 EU-Mitgliedstaaten notifizierten Bezeichnungen der medizinischen Grundausbildung sowie der fachärztlichen Weiterbildung finden sich im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG.
Eine automatische Anerkennung des Facharzttitels wird laut BÄK in einem Land der EU möglich,
Ist dies nicht der Fall, wird die Anrechenbarkeit durch die national zuständige Stelle im Rahmen der allgemeinen Anerkennung geprüft. Die Anerkennung von Schwerpunkten, Fachkunden, fakultativen Weiterbildungen oder Zusatzbezeichnungen wird ebenfalls von den national zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.
Wenn Ärztinnen und Ärzte aus EU-Mitgliedsstaaten in außereuropäischen Staaten ärztlich tätig werden wollen, so ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse immer eine Einzelfallentscheidung. In aller Regel muss das ärztliche Examen des Ziellands in der Landessprache nachgeholt werden. Außerdem werden Sprachnachweise oder sogar Sprachtests gefordert.
Im Vorfeld ist es stets ratsam, sowohl die Landesärztekammer als auch die für die Anerkennung der Abschlüsse zuständige Behörde im Zielland zu kontaktieren und sich im Speziellen über Regularien und Richtlinien zu informieren.
Nicht in jedem Land ist ein Quereinstieg in entsprechende nationale Weiterbildungsprogramme einfach möglich. Hier rät die Bundesärztekammer ebenfalls dazu, dies vorab mit den jeweils zuständigen nationalen Stellen zu klären.
Vor dem Weggang ins Ausland empfiehlt es sich unbedingt, die Weiterbildungsabteilung der zuständigen Landesärztekammer zu kontaktieren. Für eine eventuelle Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten durch die zuständige Landesärztekammer sollte
Die Zeugnisse sollten möglichst detaillierte Angaben enthalten (Größe und Abteilungen des Krankenhauses, Leistungen der Abteilung, Auflistung der von Ihnen selbständig verrichteten Tätigkeiten) und möglichst die Inhalte der Weiterbildungsordnung (WBO) der zuständigen Landesärztekammer weitestgehend widerspiegeln.
Für die Schweiz gibt es ein eigenes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen.
Wenn die Ausbildung und Weiterbildung den Anforderungen der Richtlinie 2005/35/EG entspricht, dann besteht für Ärztinnen und Ärzte Niederlassungsfreiheit in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
Allerdings sollten Sie sich zuvor über die Strukturen des jeweiligen Gesundheitssystems erkundigen. So kennen die Niederlande oder England beispielsweise innerhalb des sozialen Sicherungssystems in der Regel keine niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte, in einigen Ländern sind am Krankenhaus angestellte Kolleginnen und Kollegen nebenher in einer privatärztlichen Praxis tätig.
Entsprechend sind auch Kenntnisse über das Land und sein Gesundheitswesen Grundvoraussetzung, um sich nach den Möglichkeiten einer Niederlassung innerhalb oder außerhalb des sozialen Sicherungssystems zu informieren.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Versorgungswerk, um Fragen rund um die Altersversorgung, Ihre Anwartschaften sowie die Möglichkeit einer eventuellen Überleitung von Anwartschaften im Falle eines Weggangs ins Ausland abzuklären.
Bildquelle: © Getty Images | FrankRamspott

