Röntgenverordnung vs. Datenschutz? |
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Röntgenverordnung vs. Datenschutz?
In den letzten 20 Jahren handhaben wir in unserer Praxis die Weitergabe von Röntgenbildern an Kollegen recht unbürokratisch. § 28 Absatz 8 RöV sagt mir ja auch ganz klar, dass die Kollegen Recht auf das Bild haben. Aber: Ich gebe schützenswerte Daten weiter, eigentlich muss der Patient doch zustimmen, oder!? Die Kammer (Bayern) windet sich auf Anfrage, es wäre schon sicherer, vom Patienten eine Einwilligung zu holen. Gibt es dazu eine Richtlinie oder eine...
![]() Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Öffentliches Gesundheitswesen, Radiologie, Zahnmedizin, Allgemeinmedizin
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