Notfall-Konsultationen - Änderung der Abrechenbarkeit |
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Notfall-Konsultationen - Änderung der Abrechenbarkeit
Zum 1.7.2010 unterliegen in Niedersachsen die Notfall-Konsultationsziffern, statt wie bisher extrabudgetär vergütet zu werden, den sogenannten "Qualifikationsbezogenen Zusatzvolumina" QZV, das bedeutet, dass man, wenn man in III/2009 die Ziffer 01100 5x abgerechnet hat, von seinem QZV her auch in III/2010 nur 5x die volle (?) Vergütung bekommen kann, auch wenn das Arbeitsaufkommen diese Leistung z.B. 11x erfordert. Bei den anderen QZV (wie z.B. Mamma-Sonographie) ist so...
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