13. März 2020
COVID-19: Hinweise zur Kodierung
Im Zusammenhang mit COVID-19 kodieren Ärzte die jeweiligen Erkrankungen oder Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.1! an. Angaben zur Diagnosesicherheit erfolgen über das Zusatzkennzeichen „V“ für Verdacht oder „G“ für gesichert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat entsprechende Beispiele für die Praxis zusammengestellt. 1
Lesedauer 1,5 Minuten
Bei Patienten mit einer akuten Erkältung beispielsweise, bei denen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht, verschlüsseln Ärzte sowohl die Erkältungskrankheit als auch COVID-19. Da es sich um einen Verdacht handelt, wird beim Kode U07.1! das Zusatzkennzeichen „V“ zugesetzt.
Krank und Kontakt zu COVID-19-Patient
Für Patienten, die Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19-Fall oder einem COVID-19-Verdachtsfall hatten, wird zusätzlich die Kontaktsituation mit dem Kode Z20.8 verschlüsselt.
Wird der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus labordiagnostisch bestätigt, ändert sich das Zusatzkennzeichen für den Kode U07.1!: Statt „V“ wird „G“ für gesichert zugesetzt.
Empfehlungen zur Kodierung mit Beispielen hat die KBV in einem praktischen Infoblatt auf einer Seite für Praxen zusammengestellt (siehe „Mehr zum Thema“).
COVID-19: Beispiele zum Kodieren
Beispiel: Ein Patient klagt über Fieber, Husten und allgemeines Krankheitsgefühl. Er hat sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Symptombeginn in einem Risikogebiet aufgehalten. Ein COVID-19-Labortest ist medizinisch erforderlich und wird veranlasst.
Diagnosen:
Bei nachgewiesener COVID-19-Erkrankung verwenden Sie bitte jeweils das Zusatzkennzeichen „G“:
Beispiel: Ein Patient hatte Kontakt zu einem gesicherten COVID-19-Fall. Es bestehen Krankheitsanzeichen in Form von Husten und allgemeinem Krankheitsgefühl. Ein COVID-19-Labortest wird für medizinisch notwendig erachtet und veranlasst.
Diagnosen:
Bei nachgewiesener COVID-19-Erkrankung verwenden Sie bitte jeweils das Zusatzkennzeichen „G“:
- Covid-19-Diagnostik: PCR, Serologie & Antigentests
- USA: „Wir entlassen alle Patienten mit Sauerstoff nach Hause“
- Arztgesundheit in Zeiten von Covid-19
- Besuchsverbote in Kliniken & Heimen: „Zu pauschal und zu rigoros”
- Ergebnisse der „Heinsberg-Studie“ veröffentlicht
- Neuer antiviraler Hemmstoff für SARS-CoV-2 wird entwickelt
- RKI: Covid-19 Dashboard
1. Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Hinweise zur Kodierung von COVID-19, 12.03.2020.
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