Neu ab April 15: Verpflichtung am KV-Dienst teilzunehmen für Psychotherapeuten, Pathologen etc.

von  Mitglied Dr. ... (Psychiatrie und Psychotherapie) am  28. Januar 2015
Neu ab April 15: Verpflichtung am KV-Dienst teilzunehmen für Psychotherapeuten, Pathologen etc.
Liebe KollegInnen, für Bayern wurde seitens der KV erlassen, dass sich ab 01.04. erstmals auch alle nicht organmedizinisch tätigen und erfahrenen Ärzte am KV-Dienst teilzunehmen haben. Trotz vielfacher Stimmen, dass sich die entsprechenden Ärzte der unterschiedlichen Fachgruppen, die teils Jahrzehnte keinen Patienten mehr organisch untersucht, geschweige denn behandelt (beim Zugang legen fängts da oft schon an) haben, das fachlich nicht zutrauen und die Patienten und...
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