Nehmen Sie den Datenschutz und die Schweigepflicht sehr ernst ?

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Orthopädie und Unfallchirurgie) am  7. Dezember 2011
Nehmen Sie den Datenschutz und die Schweigepflicht sehr ernst ?
Nachdem Bundesverfassungsgericht kann von einem Arzt verlangt werden, Dinge die er im Rahmen der Behandlung erfahren hat, nicht an Dritte weiterzuleiten. Aber wenn Patienten erzählen: Manche möchte das ersparte Geld später zu Aufstockung seine karge Rente benutzen, deswegen will er es in irgendwelche obskure Bank Derivate und Wohnungsbau GmbH investieren, obwohl der Provisionsvertreter – auch Ihre Patient – deswegen vorbestraft war. Eine andere will eine Stadtbekannte...
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Stichwörter: Datenschutz .Schweigepflicht .Patient-Arzt-Beziehung.Grundgesetzt Artikel 2 Abs.1 und was daraus zu folgern ist
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