Mutterschutz in Lackierereien und NE-Betrieben |
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Mutterschutz in Lackierereien und NE-Betrieben
Ich habe eine Patientin, die vor Schwangerschaft besorgt ist: Ist es während einer Schwangerschaft verboten (bzw. möglich zu verbieten), Lackierereien (Dämpfe)zu begehen bzw. NE-Betriebe (Nicht-Eisen-Metall-Betriebe)(Hitze)? Wer erlässt entsprechende Beschäftigungsverbote? Bzw., kann der behandelnde Gynäkologe bei großer Besorgnis eine Krankschreibung o.ä. veranlassen? (eine ähnliche Frage hatte das Coliquio-Team für mich eingestellt (da war was...
![]() Arbeitsmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Versicherungswesen
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