"Listenausgabe" statt psychosomatischer Versorgung |
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"Listenausgabe" statt psychosomatischer Versorgung
Ist es juristisch anfechtbar, daß Allgemeinärzte Pat. mit einer wahllos aus dem Telefonbuch oder Internet zusammengestellten Liste mit behandelnden Fachärzten für Psychiatrie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin sowie Psychologen, Psychoanalytikern, Verhaltenstherapeuten, für die Versorgung von Kassenpatienten zugelassenen Sozialpädagogen (im Einzelfall bis zu 10seitigen vorbereiteten Listen) "versorgen"? Die Ärzte sparen sich komplett...
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