Liquidierung von Besuchen im Krankenhaus |
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Liquidierung von Besuchen im Krankenhaus
Ein befreundeter Chirurg im Ruhestand hat als Gastarzt eine ihm bekannte Patientin operiert. Auf ihren Wunsch hat er (neben den üblichen Klinikvisiten) die Patientin mehrfach besucht und Konsile abgehalten. Die Abrechnung der Operation erfolgt über die Klinik. Kann er für seine Visiten zusätzlich privat nach GOÄ liquidieren, evt. als Hausbesuch?
![]() Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Orthopädie und Unfallchirurgie, Versicherungswesen, Medizinrecht
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