Können private Krankenhäuser, die nur Privatpatienten behandeln, parallel zu DRG und GOÄ abrechnen?
Ich habe neulich gehört, dass "private Krankenhäuser" (es ist im Nachhinein nicht klar, ob damit eine private Trägerschaft gemeint war, oder jedes Krankenhaus, das Privatpatienten behandelt) eine andere Abrechnung als die übliche über DRG + Privathonorar über GOÄ wählen könnten. Kennt da jemand Details, oder ist das eine Legende?
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Stichwörter: DRG, GOÄ, Abrechnung
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