Keine Richtgrößenprüfung mehr?

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Neurologie und Psychiatrie) am  1. Juli 2009
Keine Richtgrößenprüfung mehr?
Ab 2007 wurden Rabattverträge zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen eingeführt. Die Höhe der Rabatte wird nicht bekannt gegeben. Daraus folgt, das die Höhe eines praxisindividuellen Arzneimittelverordnungsvolumens ab 2007 nicht mehr ermittelbar ist. Folglich kann keine Richtgrößenprüfung mehr durchgeführt und hierdurch kein Regress mehr festgesetzt werden.
Keine Richtgrößenprüfung mehr?Registrieren Sie sich, um den vollständigen Beitrag zu lesen.
Stichwörter: Rabattverträge, Richtgrößenprüfung
Fachgebiet: 
Leser: 80   Teilnehmer: 2   Kommentare: 2
Weitere Beiträge
Allergie gegen Tetanus-Impfung
Fortbildungen - Verweigerung der Anerkennung durch Ärztekammer Nordrhein Wer hat auch Erfahrung?
WLAN und Gesundheit: doch nicht so harmlos?
Fortbildungsmöglichkeiten online
Exakt 396 etablierte medizinische Praktiken wurden in klinischen Studien, die im JAMA, Lancet und dem New England Journal of Medicine veröffentlicht wurden, als ineffektiv befunden
Wiederkehrende Fragen an den Zahnarzt: Zahnschmerzen ohne Grund