Kein Grundrecht auf Erektion

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Orthopädie und Unfallchirurgie) am  7. März 2012
Kein Grundrecht auf Erektion
06.03.2012, 17:12 Uhr | dpa, afp Behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung fürPotenzmittel durch ihre gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorliege. Ein behinderter Mann hatte geklagt und sich auf das Grundgesetz und die UN-Konvention berufen. Kostenübernahme nur bei lebensbedrohlichen Zuständen...
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Stichwörter: Widerspruchsverfahren - erektile Dysfunktion-
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