Influenzaimpfung |
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Influenzaimpfung
In Baden-Württemberg haben wir von der KV die Vorgabe den Influenzaimpfstoff auf den Namen des Patienten zu rezeptieren und nicht als SSB. Des Weiteren sollen wir nur allgemein "Impfstoff gegen Influenza" auf das Rezept schreiben. Was stimmt denn nun? In Ihrer aktuellen Mitteilung steht was Anderes und in den Abrechnungstabellen ebenfalls. Verwirrt, U.Kärn
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