"Infektiosität" umsatzsteuerpflichtiger Leistungen in der Praxis? |
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"Infektiosität" umsatzsteuerpflichtiger Leistungen in der Praxis?
In vielen Postillen kursiert immer wieder der Satz von der "Infektiosität umsatzsteuerpflichtiger Leistungen" in der Arztpraxis - will sagen, daß wenn einmal Umsatzssteuer für irgendeine Leistung gezahlt werden muss, alle sonstigen Leistungen automatisch "mitangesteckt" und damit ebenfalls umsatzsteuerpflichtig werden. Frage: ist das wirklich so, ja oder nein, und wo kann man das nachlesen?
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