Herausgabe von psychoth. Unterlagen an Versicherungen |
---|
von
![]() |
Herausgabe von psychoth. Unterlagen an Versicherungen
Von 2007 bis 2008 war eine Pat (Rechtsanwältin!) in meiner tiefenpsychologischen psychotherapeutischen Behandlung. Nun stellt sie rückwirkend für diese Zeit einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente für diese Zeit und bittet mich um Herausgabe aller "Berichte, Unterlagen", da eine Gutachterin vom Versorgungswerk für Rechtsanwälte nun beauftragt ist zu entscheiden. Bin ich verpflichtet auch meinen selbsterstellten Bericht herauszugeben? Wenn nein, mit...
![]() Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie
Leser: 307 Teilnehmer: 14 Kommentare: 19
|