Herausgabe von psychoth. Unterlagen an Versicherungen

von  Mitglied Dr. ... (Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) am  26. Juni 2010
Herausgabe von psychoth. Unterlagen an Versicherungen
Von 2007 bis 2008 war eine Pat (Rechtsanwältin!) in meiner tiefenpsychologischen psychotherapeutischen Behandlung. Nun stellt sie rückwirkend für diese Zeit einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente für diese Zeit und bittet mich um Herausgabe aller "Berichte, Unterlagen", da eine Gutachterin vom Versorgungswerk für Rechtsanwälte nun beauftragt ist zu entscheiden. Bin ich verpflichtet auch meinen selbsterstellten Bericht herauszugeben? Wenn nein, mit...
Herausgabe von psychoth. Unterlagen an VersicherungenRegistrieren Sie sich, um den vollständigen Beitrag zu lesen.
Stichwörter: Psychoth. Berichte an Versicherung?
Fachgebiet: 
Leser: 307   Teilnehmer: 14   Kommentare: 19
Weitere Beiträge
Fortbildungen - Verweigerung der Anerkennung durch Ärztekammer Nordrhein Wer hat auch Erfahrung?
Ferndiagnose A. Merkel?
WLAN und Gesundheit: doch nicht so harmlos?
Fortbildungsmöglichkeiten online
Exakt 396 etablierte medizinische Praktiken wurden in klinischen Studien, die im JAMA, Lancet und dem New England Journal of Medicine veröffentlicht wurden, als ineffektiv befunden
Wiederkehrende Fragen an den Zahnarzt: Zahnschmerzen ohne Grund