Hautkrebsscreening

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Allgemeinmedizin) am  11. Juli 2008
Hautkrebsscreening
Seit 1.07.08 haben Patienten ab dem 35. LJ Anspruch auf ein Hautkrebsscreening zu Lasten der GKV. Sie können dies bei entsprechend zertifizierten Hausärzten oder Dermatologen durchführen lassen. Wenn der Hausarzt einen suspekten Befund erhebt, ist in jedem Falle eine zweite Untersuchung beim Dermatologen notwenid. Ich habe mich zum Seminar bei der KVNO angemeldet und ein Skript von 27 Seiten erhalten, dass vor dem Seminar gelesen werden soll. Zwei der 27 Seiten geben...
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Stichwörter: Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge, Malignes Melanom, Basalzellcarcinom,
spinocellulares Carcinom
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