GOÄ Zif.861 |
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GOÄ Zif.861
Als Psychotherapeut habe ich bisher bei Privatpat.- ohne darüber nachzudenken - immer (nur) den 2,3-f. Steigerungssatz berechnet. Da diese Leistung zeit- u. qualifikationsgebunden ist, halte ich es inzwischen für betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar, für 92,50€ die Std. zu arbeiten, insbesondere wenn man die Stundensätze anderer akademischer Kollegen betrachtet, die z.B. im juristischen Sektor durchaus 300.-€(inkl.MWST) betragen
![]() Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Allgemeinmedizin, Psychologische Psychotherapie, dies & das , Medizinrecht
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