GEMA - Das aktuelle Urteil und wie die GEMA damit umgeht.

von  Mitglied Dr. ... (Zahnmedizin) am  18. August 2015
GEMA - Das aktuelle Urteil und wie die GEMA damit umgeht.
Wer GEMA zahlt bzw. bisher zahlte, weiß um das aktuelle Urteil: Keine Lizenzgebühr für die Wartezimmerbeschallung. Bei mir ist es so: Hatte einen Vertrag mit der GEMA über das Abspielen von Tonträgern. Den habe ich fristlos gekündigt. Dem widerspricht nun die GEMA wie folgt: Das aktuelle Urteil bezieht sich nur auf Radiomusik UND eine fristlose Kündigung geht überhaupt nicht. Nach meiner Auffassung geht es nicht um die MusikQUELLE, sondern um...
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