Geldbeuteldiebstahl in Praxisräumen und Schweigepflicht |
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Geldbeuteldiebstahl in Praxisräumen und Schweigepflicht
Ein Patient hat versehentlich seinen Geldbeutel im Wartezimmer liegen lassen. Nachfolgend war der Geldbeutel weg, was dem Patienten aber erst nach Verlassen der Praxis auffiel. Im Wartezimmer war zu diesem Zeitpunkt nur ein weiterer Patient (dem man -nebenbei bemerkt- einen Diebstahl durchaus zutrauen würde). Jetzt hat der mutmasslich Bestohlene natürlich Anzeige gegen Unbekannt erstattet und die Polizei will die Daten der zeitgleich in der Praxis anwesenden Patienten haben, was ich...
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