Fastjekt als Sprechstundenbedarf? |
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Fastjekt als Sprechstundenbedarf?
Bis 2015 habe ich Fastjekt als Sprechstundenbedarf (KVWL) aufgeschrieben und für den Notfall in der Praxis bereitgehalten. Für 2014 und 2015 wird die Kostenübernahme mit Hinweis auf "unzulässige Verordnung" regressiert. Nun weist eine Pharmareferentin - "ohne Garantie" - darauf hin, dass einzelne KVen Fastjekt als Sprechstundenbedarf akzeptieren. Kann das eine(r) der coliquio-KollegInnen bestätigen?
![]() Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin
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