Facharztvorbehalt |
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Facharztvorbehalt
In Zusammenhang mit einer Weiterbildungsbeschreibung habe ich gelesen, dass Sachverständigengutachten nur von Fachärzten erstellt werden dürfen; ebenso, dass Beurteilungen über Gutachten nur von Fachärzten (in der Regel des eigenen Fachgebietes) erfolgen dürfen. Kennt hierzu jemand die Rechtsgrundlagen oder hat Erfahrungen damit?
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