DSVGO und kein Ende ... Man wird ja noch mal fragen dürfen..... |
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DSVGO und kein Ende ... Man wird ja noch mal fragen dürfen.....
Angenommen: Patient wird behandelt, personenbezogene Daten werden aufgenommen und verarbeitet, gespeichert. Aufgrund einer nicht auflösbaren negativen Übertragung bricht der Patient die Therapie ab und verlangt die sofortige Löschung seiner gespeicherten Daten. Wie kann dann noch eine Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgen? Geht der Schutz der persönlichen Daten vor oder mein Interesse an einer Abrechnung der erbrachten Leistungen?
![]() Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychologische Psychotherapie
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