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von  Gold-Mitglied Dr. ... (Kinder- und Jugendmedizin) am  26. März 2008
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Der § 116b im SGB V erlaubt es Kliniken außerhalb des Budgets Patienten mit seltenen Erkrankungen (angeborene Herzfehler, Mukoviszidose, Tumoren, Stoffwechselerkrankungen etc.) zu behandeln. Vorraussetzung ist eine entrprechende Qualifikation. Erteilt wird die Genehmigung durch das Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes. Viele niedergelassene Kollegen fühlen sich hierdurch benachteiligt, da Leistungen, welche die Klinik budgetfrei anbietet vom Niedergelassenen ebenso...
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Stichwörter: $ 116b, Kliniken, Niedergelassene, Wettbewerb
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