Den Notazt rufen?
Wenn Patienten mit gültiger Patientenverfügung nicht ansprechbar angetroffen werden ist die automatische Reakktion der Angehörigen zum Telefon zu greifen & den Notarzt zu rufen. Danach läuft eine Rotine ab, die nicht jeder Patient will & gar im Patiententestament verboten hat.. Sollte die Patientenverfügung auch den Anruf zum Notarzt verbieten dürfen um einem gnädigen Zweitapoplex nicht vorzugreifen?
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Stichwörter: Notarzt, Patientenverfügung
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