Die Leitlinie ist nicht für Störungen im „Grenzgebiet“ der Narkolepsie bestimmt bzw. für andere Hypersomnolenz-Erkrankungen, z. B. die idiopathische Hypersomnie oder andere Erkrankungen, die mit dem Hauptsymptom Tagesschläfrigkeit einhergehen. Auch handelt es sich nicht um Empfehlungen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Fatigue.
Die Narkolepsie zählt zu den chronischen neurologischen Erkrankungen und primären Hypersomnolenz-Erkrankungen. Bei der Narkolepsie kommt es zu einer immunvermittelten Störung bzw. zum Untergang von Orexin (Hypocretin)-produzierenden Neuronen des Hypothalamus. Dies führt zu relevanten Beeinträchtigungen der Regulation des Schlafs und der Wachheit und zu weiteren Symptomen.
Die übermäßige Tagesschläfrigkeit ist in der Regel das am stärksten beeinträchtigende Symptom. Auch treten oftmals ein stark fragmentierter und gestörter Nachtschlaf und Phänomene wie Schlafparalysen und halluzinatorische Erfahrungen beim Übergang vom Schlaf- zum Wachzustand (hypnagoge und hypnopompe Halluzinationen) auf.
Unterschieden werden zwei Narkolepsie-Formen: Die Narkolepsie mit Kataplexie (Typ-1-Narkolepsie, NT1) gilt als eigenständige, mit einem Orexinmangel verbundene Erkrankung; die Narkolepsie ohne Kataplexie (Typ-2-Narkolepsie, NT2) ist bzgl. ihrer Pathogenese weniger verstanden. Sie wird laut der Leitlinie heute als eher heterogene Störung gesehen. Wesentlich für die Diagnostik sei der Ausschluss anderer Ursachen. Auch wenn die genaue Pathogenese der Narkolepsie nicht abschließend geklärt sei, weist die heutige Evidenz der Leitlinie zufolge überwiegend darauf hin, dass es sich meist um eine sporadisch erworbene immunvermittelte Erkrankung handele, die sich bei Personen mit entsprechender genetischer Veranlagung entwickelt. Laut Schätzungen der weltweiten Häufigkeit sind ungefähr 25 bis 50 Personen von 100.000 Personen betroffen. Einige aktuelle Studien deuten darauf hin, dass die Narkolepsie möglicherweise seltener auftritt.
Die Narkolepsie wirkt sich potenziell auf alle Aspekte des täglichen Lebens aus. Dies führt zu beträchtlichen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Daraus resultiert oft eine Reduzierung der Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien. Aktuelle Behandlungen umfassen sowohl nicht-pharmakologische als auch pharmakologische Ansätze.
Wesentliche Neuerungen zur vorhergehenden DGN-Leitlinie sind in der aktuellen Fassung die Verfügbarkeit und Zulassung von zwei neuen Medikamenten, Pitolisant (2016) und Solriamfetol (2020). Pitolisant wurde zur Behandlung von Narkolepsie-Patientinnen und -Patienten mit Tagesschläfrigkeit und Kataplexien zugelassen, Solriamfetol zur Behandlung der Patientinnen und Patienten mit Tagesschläfrigkeit. Weitere, bedeutsame Neuerungen sind die Zulassung von Natriumoxybat (2021) und von Pitolisant (2023) bei Kindern und Jugendlichen > 6 Jahren – beides ist daher in den Empfehlungen der europäischen Leitlinien nicht berücksichtigt. Zudem wurden in der aktuellen Leitlinie ein Behandlungspfad erstellt sowie Hinweise zu besonderen Situationen wie Schwangerschaft beschrieben und auch die Empfehlungen durch Patientenvertreter aufgeführt.
Therapie-Optionen der Zukunft könnten spezifische monoklonale Antikörper sein, mit denen der Verlust von Orexin-produzierenden Neuronen verhindert oder verlangsamt wird. Das Potenzial schwerer Nebenwirkungen dieser Art von immunmodulierenden Behandlungen und die Unsicherheiten, was den Zeitpunkt des Therapiestarts betrifft, erfordern laut der Leitlinie gut konzipierte Studien unter sorgfältig ausgewählten Narkolepsie-Populationen.