Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK, Synonym: übertragbare spongiforme Enzephalopathie) ist eine meldepflichtige Erkrankung mit ungünstiger Prognose. Differenzialdiagnostisch kommen laut Leitlinie einige behandelbare Erkrankungen infrage. Dazu zählen beispielsweise autoimmun vermittelte Enzephalitiden. Dies macht eine sorgfältige Abklärung essenziell. Der Umgang mit den Patientinnen und Patienten, mit Blut, Blutprodukten und medizinischen Instrumenten bedarf wichtiger Hygieneaspekte.
Die Prionenerkrankung kann sowohl bei Menschen als auch bei Tieren auftreten und ist neuropathologisch charakterisiert durch spongiforme Veränderungen, astrozytäre Gliose, Neuronenverlust und Ablagerung der abnormen Form des Prionproteins. Prionenerkrankungen können inter- und intraspezifisch übertragen werden. Prionenerkrankungen des Menschen kommen als
- sporadische (sporadische CJK),
- genetische (familiäre CJK) oder
- übertragene (iatrogene CJK; variante der CJK, vCJK) Form vor.
Epidemiologie und Fallzahlen
Die Inzidenz sporadischer Prionenerkrankungen zeigt sich in Deutschland weitgehend stabil, mit jährlich etwa zwei Fällen pro Million Menschen. Österreich verzeichnete in den vergangenen Jahren einen Anstieg auf 2,5 bis 3 Fälle pro Million, was die Leitlinie maßgeblich auf eine verbesserte Fallerfassung bei hochbetagten Patientinnen und Patienten zurückführt. Auch in der Schweiz ist ein Trend von 2 auf 2,5 Fälle zu beobachten. Diese Zahlen basieren vorwiegend auf der Anzahl RT-QuIC (Real-Time Quaking-Induced Conversion)-Assay-positiver Fälle.
Die vCJK spielt derzeit eine untergeordnete Rolle; seit 2019 wurden laut Leitlinie keine neuen Fälle registriert. Dennoch weist die Leitlinie darauf hin, dass – im Gegensatz zur sporadischen Form – Übertragungswege über Blutprodukte oder Laborunfälle dokumentiert sind.1,2
Diagnostik: RT-QuIC-Assay, Kernspintographie, Genetik
Die Liquordiagnostik bleibt eine zentrale Säule der Verdachtsdiagnose. Neben dem etablierten Nachweis der Proteine 14-3-3 gewinnt der RT-QuIC-Assay an Bedeutung, über den eine abnorme Aggregationsneigung des Prionproteins nachgewiesen werden kann. Eine Neuerung in der Leitlinie ist der Nachweis des abnormen Prionproteins in der Tränenflüssigkeit mittels modifiziertem RT-QuIC. Dieses Verfahren ist komplikationslos wiederholbar und könnte künftig als Instrument für das Monitoring der Krankheitsprogression in Therapiestudien dienen.
In der Bildgebung ist die Kernspintomographie unverzichtbar. Insbesondere FLAIR- und diffusionsgewichtete Sequenzen (DWI) ermöglichen den Nachweis hyperintenser Signale in den Basalganglien und im Kortex, was die Identifizierung atypischer Verläufe erleichtert. Ergänzend ist die Bestimmung des Codon-129-Genotyps im Prionprotein-Gen (PRNP) für die molekulare Subtypisierung der CJK essenziell. Bei Verdacht auf genetische oder familiäre Formen sollte zudem eine Sequenzierung des PRNP-Gens erfolgen. Dennoch bleibt die Autopsie der Goldstandard für die definitive Diagnosesicherung und die labordiagnostische Qualitätssicherung.1,2
Wichtige Empfehlungen zusammengefasst
Bei Patientinnen und Patienten mit einer rasch progredienten Demenz und begleitenden neurologischen Symptomen wie Ataxie, Myoklonien, Rigor, Pyramidenbahnzeichen oder kortikalen Sehstörungen muss differenzialdiagnostisch immer eine CJK erwogen werden. Die diagnostische Abklärung sollte umgehend eingeleitet werden:
- Liquordiagnostik: Die Durchführung von 14-3-3-Tests und RT-QuIC sollte in spezialisierten Laboren erfolgen. Das Routinelabor zeigt meist unauffällige Zellzahlen und allenfalls eine mittelgradige Schrankenstörung ohne intrathekale Immunglobulinsynthese.
- Kernspintomographie-Protokoll: Jede Untersuchung sollte FLAIR- und DWI-Sequenzen umfassen, um Signalveränderungen im Striatum, Thalamus oder Kortex mit höchster Sensitivität zu detektieren.
- Genetik: Der Nachweis spezifischer Mutationen im PRNP-Gen erlaubt die Diagnose hereditärer Formen.
- Therapie: Kausale Therapien sind aktuell nicht verfügbar, klinische Studien befinden sich jedoch in der Planungsphase. Bei medizinischen Eingriffen ist die strikte Einhaltung der RKI-Empfehlungen zur Instrumentensterilisation zwingend erforderlich.
Abschließend ist folgendes zu beachten: In Deutschland besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für Verdacht, Erkrankung und Tod. In Österreich und der Schweiz sind diese Fälle ebenfalls meldepflichtig, wobei in Österreich zudem eine Obduktionspflicht bei Verdachtsfällen besteht.1,2